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CBAM-Einigung über CO₂-Zoll noch „halbgar“
EU-News | 15.12.2022
#Klima und Energie

CBAM-Einigung über CO₂-Zoll noch „halbgar“

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c. pixabay

EU-Parlament und Rat haben am Dienstag eine vorläufige Einigung über die Einrichtung eines CO2-Grenzausgleichsmechanismus – eine Art „Zoll“ für Kohlenstoffemissionen - erzielt. Der WWF nannte die Einigung noch „halbgar“, da wichtige Entscheidungen ausgeklammert wurden.

Die Einigung zum Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist die erste in einer Reihe von Klimadossiers, die diese Woche unter der tschechischen EU-Ratspräsidentschaft verhandelt und beschlossen werden. Die EU-Institutionen haben unter anderem den CBAM-Anwendungsbereich erweitert auf Wasserstoff, bestimmte Vorprodukte und indirekte Emissionen sowie einige nachgeschaltete Produkte aus Eisen und Stahl. Außerdem sollen die CBAM-Regeln ab 1. Oktober 2023 mit einer Übergangsfrist gelten. Laut Parlament seien die neuen Regeln „in voller Übereinstimmung mit den Regeln der Welthandelsorganisation“.

Zwei wichtige politische Fragen wurden laut WWF allerdings ausgeklammert, die später in dieser Woche im Trilog über das EU-Emissionshandelssystem (ETS) diskutiert werden sollen: der Zeitplan für das Auslaufen der kostenlosen Emissionsgenehmigungen für CBAM-Sektoren und der Ausschluss von Exportrabatten. Der WWF begrüßte die Ausweitung des CBAM-Geltungsbereichs. Gleichzeitig bedauerte die Organisation, dass sich die EU-Institutionen nicht darauf geeinigt haben, die durch den Verkauf von CBAM-Zertifikaten erzielten Einnahmen zur Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen außerhalb der EU zu verwenden.

Die beim WWF-Europabüro für Dekarbonisierung der Industrie zuständige Referentin Camille Maury forderte: „Damit die CBAM eine echte Alternative zu den Maßnahmen zum Schutz vor Verlagerung von CO2-Emissionen darstellt und die EU-Industrie zur Dekarbonisierung anspornt, müssen sich die Mitgesetzgeber darauf einigen, das Verursacherprinzip endlich aufrechtzuerhalten, indem sie die Hälfte der kostenlosen Verschmutzungsgenehmigungen für CBAM-Sektoren bis 2030 und bis 2032 vollständig abschaffen.“

Der Zeitplan für das Auslaufen der kostenlosen Emissionsrechte der Industrie im ETS wird im Laufe dieser Woche während der ETS-Trilogsitzungen am Freitag, den 16. und Samstag, den 17. 12. diskutiert. Ebenfalls zur Entscheidung stehen der Emissionshandel in den Sektoren Verkehr und Gebäude (ETS2) sowie der Klimasozialfonds.

Der WWF fordert unter anderem, das Emissionsminderungsziel des ETS bis 2030 auf 70 Prozent (im Vergleich zu 2005) zu erhöhen statt nur auf 61 Prozent, wie von der Europäischen Kommission vorgeschlagen. Sonst könne das 1,5°C-Ziel nicht erreicht werden. Der ETS 2 müsse über ein Mindestbudget verfügen, das mindestens 25 Prozent der ETS2-Einnahmen entspricht und das sich jeweil erhöht, wenn die Kohlenstoffpreise steigen. Der Fonds sollte außerdem durch nationale Kofinanzierung aufgestockt werden und Investitionen oder Unterstützung für fossile Brennstoffe ausschließen. [jg]

EU-Parlament: EU-Einigung über CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM

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