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Energierat: Deckel für Gaspreise und Methanemissionen
EU-News | 20.12.2022
#Klima und Energie

Energierat: Deckel für Gaspreise und Methanemissionen

Gasherd mit Flamme und Topf
© pixabay / CheapStockImage

Eine wahrlich volle Agenda hat der EU-Energierat am Montag abgearbeitet. Die Regierungen verständigten sich auf einen dynamischen Mechanismus zum gemeinsamen Ausbremsen der Gaspreise sowie den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer. Außerdem einigten sich die Minister*innen auf neue Regeln zur Verringerung der Methanemissionen.

Die EU-Energieminister*innen legten die Inhalte einer Verordnung fest, die die EU vor übermäßig hohen Gaspreisen auf dem Weltmarkt schützen soll. Gleichzeitig sollen die Sicherheit der Energieversorgung und die Stabilität der Finanzmärkte gewährleistet werden. Der Marktkorrekturmechanismus wird an internationale Flüssiggaspreise (LNG) gekoppelt und automatisch aktiviert, wenn Preis auf dem Energiegroßmarkt (Title Transfer Facility -TTF) an drei Arbeitstagen in Folge 180 Euro pro Megawattstunde übersteigt und gleichzeitig der monatliche TTF-Preis 35 Euro höher als der Referenzpreis für LNG auf dem Weltmarkt ist. Die Verordnung soll ab dem 15. Februar 2023 in Kraft treten und – stets überprüft – zunächst für ein Jahr gelten. Überwachen soll das Ganze die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER).

Der Informationsdienst Euractiv berichtet, dass Österreich und die Niederlande sich enthielten. Deutschland hatte bis zuletzt gebremst, sich aber dann wegen „verstärkter Sicherheitsvorkehrungen für die Obergrenze und höherer Ambitionen in einem begleitenden Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien“ doch dafür entschieden, so das Medium. Das bereits im November vorläufig beschlossene Gesetz zum beschleunigten Ausbau Erneuerbarer wurde am Montag vom Energierat ebenfalls formell angenommen. Die Notverordnung wurde dabei ausgeweitet: für Stromnetze, erneuerbare Energien und Energiespeicher werden die umweltrechtliche Prüfungen in den nächsten eineinhalb Jahre vereinfacht (Textfassung des Rates).

Mitgliedstaaten einigen sich auf neue Regeln zur Verringerung der Methanemissionen

Der Rat hat eine sogenannte allgemeine Ausrichtung über einen Vorschlag zur Verfolgung und Reduzierung von Methanemissionen im Energiesektor beschlossen.

Erstmals werden mit dem Vorschlag klimagefährliche Methanemissionen geregelt. Der Vorschlag enthält Anforderungen für den Öl-, Gas- und Kohlesektor, um die Methanemissionen auf höchstem Niveau zu messen, zu melden und zu überprüfen. Die Betreiber müssen alle Bohrlöcher und Bergwerke sorgfältig dokumentieren, ihre Emissionen zurückverfolgen und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Methanemissionen in ihrem Betrieb ergreifen. Lecks sind sofort nach der Entdeckung zu reparieren, und zwar innerhalb von fünf Tagen für einen ersten Versuch und innerhalb von 30 Tagen für eine vollständige Reparatur. Größere Lecks haben dabei Vorrang. Offshore-Öl- und -Gasbohrungen in einer Tiefe von mehr als 700 Metern sind von der Regelung ausgenommen. Entlüftungs- und Abfackelungspraktiken, bei denen Methan in die Atmosphäre freigesetzt wird, werden verboten, außer unter eng definierten außergewöhnlichen Umständen wie Bau, Reparatur, Stilllegung, Sicherheit oder Prüfung der Komponenten. Auch inaktive Bohrlöcher emittieren Methan, weshalb die Mitgliedstaaten ein Verzeichnis aller Bohrlöcher erstellen und veröffentlichen müssen. Der Kohlesektor muss die Methanemissionen ebenfalls kontinuierlich messen und melden sowie die Mitgliedstaaten ein öffentliches Verzeichnis der seit 50 Jahren stillgelegten und aufgegebenen Bergwerke erstellen. Das Abfackeln wird ab dem 1. Januar 2025 und die Entlüftung in Kohlebergwerken, die mehr als 5 Tonnen Methan pro Kilotonne geförderter Kohle ausstoßen, ab dem 1. Januar 2027 und in Bergwerken, die mehr als 3 Tonnen Methan pro Kilotonne geförderter Kohle ausstoßen, ab dem 1. Januar 2031 verboten sein. Die Entlüftung und das Abfackeln aus stillgelegten und aufgegebenen Bergwerken werden ab dem 1. Januar 2030 verboten. Auch die Methanemissionen der Energieimporte der EU werden verfolgt.

Die EU-Kommission hatte diesen Vorschlag im Dezember 2021 als Teil des „Fit for 55“-Paketes vorgelegt (EU-News 16.12.2021). Das EU-Parlament ist an der endgültigen Fassung des Gesetzestextes noch zu beteiligen. [jg]

 

Rat „Verkehr, Telekommunikation und Energie“ (Energie), 19. Dezember 2022

Euractiv: Abstimmung über Gaspreisdeckel: Österreich, Niederlande enthalten sich

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