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Luftqualität: Rat nimmt überarbeitete Richtlinie an
EU-News | 17.10.2024
#Emissionen #Mobilität

Luftqualität: Rat nimmt überarbeitete Richtlinie an

Lupe mit "Messeinrichtung" für Luftqualität vor unscharfer Stadtsilhouette

Am 14. Oktober hat der EU-Umweltrat die überarbeitete Richtlinie über Luftqualität formal angenommen. Das Europäische Umweltbüro nennt das „einen entscheidenden Schritt im Kampf gegen die Umweltverschmutzung in ganz Europa“ und pocht auf schnelle Einhaltung der Grenzwerte. Die Deutsche Umwelthilfe fordert ebenfalls eine schnelle Umsetzung auf nationaler Ebene und will notfalls auf dem Rechtsweg gegen Ausnahmeregelungen vorgehen.

Luftverschmutzung ist für rund 300.000 vorzeitige Todesfälle pro Jahr in Europa verantwortlich und damit eine der größten umweltbedingten Bedrohungen für die menschliche Gesundheit. Die vom Umweltrat nun auch formal angenommene Überarbeitung führt strengere Grenzwerte für die wichtigsten Luftschadstoffe ein und gleicht die EU-Normen enger an die Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) an. Die europäischen Standards sind allerdings immer noch weniger streng (EU-News 29.02.2024).

Die Richtlinie über die Luftqualität (Ambient Air Quality Directives, AAQD) legt spezifische Luftqualitätsnormen und Emissionsgrenzwerte für verschiedene Luftschadstoffe fest, darunter Feinstaub (PM10 und PM2,5), Stickstoffdioxid (NO2), Schwefeldioxid (SO2), Kohlenmonoxid (CO), Blei (Pb), Benzol und Ozon (O3). Im Oktober 2022 hatte die Europäische Kommission eine überarbeitete AAQD vorgelegt, mit Luftqualitätsgrenzwerten für PM2,5 und NO2, die doppelt so hoch sind wie die WHO-Leitlinien und bis 2030 erreicht werden sollen. Ein klarer Weg zur vollständigen Angleichung an die WHO-Leitlinien wurde allerdings nicht aufgezeigt. Die neuen Regelungen sehen neben verschärften Grenzwerten für Luftschadstoffe ab 2030 auch Vorgaben zur Überprüfung der Luftqualität und einen Schadenersatzanspruch bei Gesundheitsschäden durch Pflichtverstöße der Behörden vor.

Das Europäische Umweltbüro (EEB) meint dennoch, es sei ein „Meilenstein“ auf dem Weg zu saubererer Luft und dem noch zu erreichenden Ziel der Nullverschmutzung. „Dieses Votum unterstreicht die Entschlossenheit der EU, die anhaltende Krise der Luftverschmutzung in Europa zu bewältigen und die öffentliche Gesundheit zu schützen, insbesondere für gefährdete Gruppen wie Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Atemwegserkrankungen“, so der europäische Umweltdachverband. Die neuen Vorschriften würden den lokalen Behörden auch bessere Instrumente zur Überwachung und Verbesserung der Luftqualität an die Hand geben. Nun sei die Exekutive aber auch gefragt, dem Ziel „Eine Gesundheit für alle“ weiter zu dienen und die neuen Luftqualitätsnormen bis spätestens 2030 einzuhalten. „Jede Minute zählt, wenn der Zweck eines Gesetzes darin besteht, unsere Umwelt zu schützen und die Lebensqualität zu verbessern“, so das EEB. Ähnlich argumentiert die Gesundheitsorganisation HEAL. Die Regierungen seien nun verpflichtet, die Richtlinie zügig und gründlich umzusetzen und auf Verzögerungen und Ausnahmen bei der Anwendung der neuen Normen zu verzichten.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) forderte eine ambitionierte Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht bis spätestens 2025 und dass die neuen EU-Grenzwerte für Luftschadstoffe in der Außenluft bis 2028 und die von der Weltgesundheitsorganisation WHO empfohlenen Grenzwerte bis spätestens 2035 in Deutschland umgesetzt werden. Außerdem bräuchten die Verantwortlichen endlich auf allen politischen Ebenen „größtmöglichen Handlungsspielraum“ von Verkehr über Landwirtschaft bis zur Holzfeuerung. Schließlich habe das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Bundesregierung im Sommer nach der DUH-Klage für ein wirksames nationales Luftreinhalteprogramm auch zu weiteren Maßnahmen verurteilt. Harsche Kritik erntete die Bundesregierung für ihr Statement im Rat, dem zu entnehmen ist, dass die möglichen Ausnahmeregelungen ausgeschöpft werden sollen. Die DUH nannte auf X die Ankündigung, „wirksame Maßnahmen wie Fahrverbote oder Betriebsbeschränkungen für Industrie verhindern“ zu wollen, einen „Kniefall der Umweltministerin vor BMW, Mercedes & VW“ und kündigte ihrerseits an, „notfalls durch neue Klageverfahren“ darauf reagieren zu wollen. [jg]

Rat: Luftqualität: Rat gibt endgültig grünes Licht für strengere Normen in der EU

EEB: Council gives final approval for stricter air quality laws

DUH-Pressemitteilung 

Vorbereitungen zur Revision des Göteborg-Protokolls

Seit Sommer laufen die Vorbereitungen für die für 2026 geplante Überarbeitung des Göteborg-Protokolls. Dieses internationale Übereinkommen regelt die weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung sowie die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon. Für den Hintergrund: Vorgeschlagener Ratsbeschluss, Verhandlungsrichtlinien, EEA-Emissionsdaten, Erklärungen der EU-Arbeitsgruppe und Entwurf eines Revisionsplans für das Göteborg-Protokoll.

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