Schrittweise Dekarbonisierung des Schiffsverkehrs
Am 23. März haben sich Rat und EU-Parlament im Trilogverfahren im Rahmen der Initiative „FuelEU Maritime“ über die Dekarbonisierung des Schiffsverkehrs verständigt. Bis 2050 sollen die Treibhausgasemissionen um 80 Prozent sinken, ab 2034 gilt eine verpflichtende Beimischung von erneuerbaren Kraftstoffen.
Das Trilogverfahren im Rahmen der Initiative „FuelEU Maritime“ (Briefing EU-Parlament) über die Dekarbonisierung des Schiffsverkehrs endete mit dem Beschluss, künftig mehr erneuerbare und kohlenstoffarme Kraftstoffe zu verwenden und den CO2-Fußabdruck des Seeverkehrs in der EU zu verringern. Es gab einige Änderungen am ursprünglichen Kommissionsvorschlag, unter anderem Ausnahmen für EU-Gebiete in äußerster Randlage oder Schiffen mit Eisklasse oder auch eine Änderungen der Bestimmungen über dir durch Strafzahlungen im Rahmen der FuelEU-Verordnung gewonnenen Einnahmen und deren Zuweisung an Projekte zur Förderung der Dekarbonisierung. Die Anforderungen für die landseitige Stromversorgung soll mit den Regeln für die Ladeinfrastruktur übereinstimmen (EU-News 29.03.2023). Die Treibhausgasemissionen sollen schrittweise sinken, wobei das Ziel, 2050 eine Verringerung um 80 Prozent und nicht 100 Prozent zu erreichen, umstritten war – die EU-Kommission hatte allerdings nur minus 75 Prozent vorgeschlagen. Schiffe mit einer Bruttoraumzahl über 5.000 müssen ihre Treibhausgasemissionen ab 2025 um zwei Prozent, ab 2030 um sechs Prozent, ab 2035 um 14,5 Prozent, ab 2040 um 31 Prozent, ab 2045 um 62 Prozent und ab 2050 um 80 Prozent senken – alles im Vergleich zum Bezugsjahr 2020. Ab 2034 – das Parlament hatte eigentlich 2030 gefordert – sollen mindestens zwei Prozent des Kraftstoffes aus erneuerbaren Quellen (E-Fuels oder Wasserstoff) stammen. Die Einigung muss noch formal beschlossen werden.
Transport & Environment begrüßte die „weltweit erste Vorschrift für grünen Schiffskraftstoff“, der den Anfang vom Ende schmutziger Kraftstoffe einläute. Die Organisation hat die EU-Kommission jedoch aufgefordert, Schlupflöcher zu schließen, wenn sie das Gesetz bis 2028 überarbeitet. Parallel veröffentlichte T&E am 28. März eine Analyse der Taxonomie-Kriterien für die Schifffahrt.
Der NABU forderte, die EU-Einigung zu nutzen, um auch global im Rahmen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation IMO eine nachhaltige Verkehrswende zu starten. Die Organisation kritisierte die vorgesehene Verringerung des Treibhausgasausstoßes um lediglich 80 Prozent bis 2050. Dies sei angesichts der europäischen Ziele zu Klimaneutralität Mitte des Jahrhunderts „schlicht ungenügend“. Als weitergehende Maßnahmen sollten neben der Mindestquote für erneuerbare Kraftstoffe beispielsweise auch Effizienzsteigerungen durch Windunterstützung gefördert werden, um den Treibhausgasausstoß der Schifffahrt zu verringern. [jg]
Rat: FuelEU Maritime initiative: Provisional agreement to decarbonise the maritime sector
EU-Parlament: Fit for 55: deal on new EU rules for cleaner maritime fuels
NABU: EU ebnet Weg für klimafreundlichere Treibstoffe auf See