Wir brauchen ein stärkeres Klimaschutzgesetz, kein schwächeres

Klimaschutzgesetze können wichtige Hebel für den Klimaschutz sein, wenn sie klare Klimaziele in Gestalt von Emissionsbudgets enthalten sowie Mechanismen, die sicherstellen, dass diese Ziele erreicht werden. Das deutsche Klimaschutzgesetz enthält einige vielversprechende Ansätze, beispielsweise Sektorziele sowie Nachsteuerungsinstrumente im Falle der Zielverfehlung. Diese Ansätze müssen weiter ausgebaut werden, anstatt – wie die Bundesregierung derzeit plant – das Gesetz zu schwächen.
Ende November 2023 hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg auf Klage von Umweltverbänden entschieden, dass die Bundesregierung neue Klima-Sofortprogramme für die Sektoren Verkehr und Gebäude auflegen muss. In diesen Sektoren werden nämlich die deutschen Emissionsminderungsziele verfehlt, im Verkehrssektor besonders deutlich. Zentral für diese Entscheidung war das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG). Das Urteil zeigt: Klimaschutzgesetze können ein wirksames Instrument sein, um Verpflichtungen von staatlichen Stellen für den Klimaschutz zu definieren und diese, wenn nötig, gerichtlich durchzusetzen.
Damit sie eine solche Steuerungswirkung entfalten, müssen Klimaschutzgesetze allerdings bestimmte Regeln enthalten. Wichtige Bestandteile sind ein verbindliches nationales Gesamtbudget, das in Einklang mit internationalen und wissenschaftlichen Anforderungen steht, sowie eine Zuteilung nach Sektoren. Diese Zielvorgaben für den Klimaschutz müssen mit Regeln kombiniert werden, wer dafür zuständig ist, dass die Ziele erreicht werden, und was passiert, wenn sie verfehlt werden. Wenn staatliche Akteure und die Wirtschaft wissen, welche ihre Verpflichtungen in Bezug auf Klimaschutz sind, welche Mengen an Treibhausgasen maximal emittiert werden dürfen und gleichzeitig geregelt ist, was passiert, wenn sie diese Ziele nicht erreichen, wird effektiver Klimaschutz deutlich wahrscheinlicher als ohne solche Regelungen. Auch Gerichte können dann einfacher überprüfen, ob staatliche Stellen ihre Klimaschutzverpflichtungen einhalten.
Das KSG folgt in seiner derzeitigen Fassung dieser grundlegenden Logik: Es enthält Sektorziele – jährliche maximale Emissionsmengen für einzelne Sektoren wie Industrie, Verkehr oder Gebäude. Zudem ist vorgeschrieben, dass die Bundesregierung mit einem Sofortprogramm nachsteuern muss, wenn die für einen Sektor vorgesehene Emissionsmenge überschritten wird.
Sektorziele erhalten und Verantwortlichkeiten stärken
Allerdings plant die Bundesregierung, das Klimaschutzgesetz zu reformieren und dabei unter anderem die Sektorziele abzuschaffen. Diese sollen durch eine mehrjährige und sektorübergreifende Gesamtemissionsmenge pro Jahr ersetzt werden. Zusätzliche Maßnahmen müssen dann nur ergriffen werden, wenn die Gesamtemissionsmengen in zwei aufeinander folgenden Jahren überschritten werden. Sollte dieser Reformvorschlag vom Bundestag so abgesegnet werden, würde das KSG in Zukunft voraussichtlich deutlich weniger Wirkung entfalten. Die Pläne zur Abschaffung der bisherigen Sektorziele haben Expert*innen bei einer Anhörung im Bundestag vor einigen Wochen deswegen einhellig kritisiert. Hintergrund der Pläne dürfte sein, dass die im KSG definierten Ziele unter anderem im Verkehrssektor regelmäßig nicht eingehalten werden und die Bundesregierung sich ihrer bis jetzt geltenden Verpflichtung, auch in diesem Sektor Klimaschutz voranzutreiben, entledigen will. Das Reformvorhaben ist deswegen auch teilweise – angelehnt an den Namen des aktuellen Bundesverkehrsministers – als „Lex Wissing“ bezeichnet worden.
Im Gegensatz zu den Plänen der Bundesregierung ist es nötig, die Umsetzungs- und Durchsetzungsmechanismen im KSG zu stärken. Diese sind nämlich bisher in Ansätzen zwar vorhanden, haben aber auch in der jetzigen Fassung des Gesetzes deutliche Schwächen. Eine Stärkung dieser Mechanismen würde dazu beitragen, dass die Regierung ihrer Verpflichtung zu effektivem Klimaschutz gerecht wird, die nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch aus dem Grundgesetz folgt.

Nach Paragraf 13 des KSG sind staatliche Stellen bisher zwar verpflichtet, Klimaschutzbelange in ihren Entscheidungen zu „berücksichtigen“ – beispielsweise Genehmigungsentscheidungen für Industrieanlagen, die in erheblichem Maße Treibhausgase ausstoßen oder Autobahnen, deren Nutzung zu Treibhausgasen führt. Das sogenannte Berücksichtigungsgebot ist jedoch nicht sehr stark und konkret ausgestaltet. Behörden und Gerichte haben es bislang nur zurückhaltend angewendet. Dies führt regelmäßig dazu, dass Klimaschutzbelange auf Ebene einzelner Vorhaben keine große Rolle spielen und Klimaschutz ins Leere läuft. Sinnvoll wären daher klare Vorgaben für Behörden, wie zu prüfen ist, ob ein bestimmtes Vorhaben im Einklang mit den Klimazielen des KSG steht und in welchen Fällen Klimaschutz Vorrang vor anderen Belangen hat.
Werden Klimaziele verfehlt, braucht es Konsequenzen
Auch der bisherige Mechanismus bei Zielverfehlungen in einem Sektor ist nicht sehr effektiv. Dass die Regierung nach dem Gesetz verpflichtet ist, im jeweiligen Sektor bei Zielverfehlung ein Sofortprogramm aufzulegen ist zwar besser, als wenn gar keine Maßnahmen erfolgen würden. Im Grunde wird die Bundesregierung damit aber nur zu Maßnahmen verpflichtet, die sie deutlich früher hätte ergreifen sollen – nämlich rechtzeitig, um eine Zielverfehlung von vornherein zu verhindern. Wirksamer wäre es, wenn schärfere Folgen an eine solche Zielverfehlung geknüpft wären. Vorschläge zur Verbesserung der Wirksamkeit des Klimaschutzgesetzes sind beispielsweise die Stärkung des Expertenrates für Klimafragen sowie klarere und stärkere Verantwortlichkeiten innerhalb der Bundesregierung für die Einhaltung der Klimaschutzziele.
Derzeit findet in Dubai die 28. Weltklimakonferenz der Vereinten Nationen statt. Ein starkes Klimaschutzgesetz in Deutschland wäre ein wichtiges Signal, dass Deutschland seinen internationalen rechtlichen Verpflichtungen und seiner politischen Verantwortung zur Bekämpfung der Klimakrise nachkommt.
Die Autorin
Dr. Christiane Gerstetter ist Juristin und arbeitet im deutschen Büro der Umweltrechtsorganisation ClientEarth, unter anderem zur Transformation des Energiesystems.