Klage gegen Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU eingereicht
Am Montag haben sechs Personen Klage am Gericht der EU gegen Regelungen über Biomasse erhoben. Ihrer Ansicht nach dürfe das Verfeuern von Holz nicht als erneuerbare Energiequelle gelten.
Wie die Waldschutzorganisation FERN mitteilte, befürchten die Kläger*innen aus Estland, Frankreich, Irland, Rumänien und der Slowakei sowie aus den USA, dass die neugefasste Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II), die ab 2021 gelten soll, Abholzung begünstigen werde. Wenn mehr Holz für die Energieerzeugung oder das Heizen verbrannt werde, steige auch der CO2-Ausstoß. Das Ziel, den Wald als natürliche CO2-Senke zu nutzen, werde auf diese Weise genauso konterkariert wie sämtliche Bemühungen, das Klima zu schützen.
Was die Kläger*innen an der RED II insbesondere kritisieren: Die EU zähle CO2-Emissionen nicht, die aus Biomasseanlagen stammen, da diese als kohlenstoffneutral bewertet werden.
Die Kläger*innen berufen sich jedoch auf wissenschaftliche Beweise, denen zufolge holzverbrennende Anlagen zur Energieerzeugung oder zum Heizen mehr CO2 pro Energieeinheit emittierten als Kohlekraftwerke.
Deshalb wollen die Kläger*innen erreichen, dass das Gericht der Europäischen Union die RED II für nichtig erklärt.
Das Gericht wird voraussichtlich in den kommenden Wochen darüber entscheiden, ob die Klage zulässig ist. [aw]