Klimapolitische Forderungen der Umweltverbände zur Industriepolitik
Die Dekarbonisierung der energieintensiven Industrien in Deutschland ist nicht nur entscheidend für den Klimaschutz, sondern auch ein zentraler Faktor für die Anpassungsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandorts und die soziale Sicherheit. Sie bietet die Chance, neue tariflich abgesicherte Arbeitsplätze in zukunftsfähigen Branchen zu schaffen, regionale Wertschöpfung zu stärken und Innovationen voranzutreiben. Gerade deshalb muss uns daran gelegen sein, unsere Industrie zu stärken, zu modernisieren und resilienter zu gestalten.
Die gute Nachricht: Die Transformation hat bereits begonnen. Viele Unternehmen investieren in moderne Technologien und Produktionsverfahren, die den CO2-Ausstoß und Rohstoffeinsatz erheblich senken und gleichzeitig die Effizienz steigern. Auch die Politik hat erste entscheidende Maßnahmen ergriffen, um die Industrietransformation zu unterstützen und voranzubringen, wie beispielsweise die Klimaschutzverträge oder der massive Ausbau der erneuerbaren Energien zeigen.
Unsere gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist es nun, diesen Weg entschlossen fortzusetzen und mit klarem politischem Gestaltungswillen zu fördern. Die Rahmenbedingungen müssen langfristig, klar und verbindlich sein. Dafür müssen generationsübergreifend alle relevanten Akteur*innen in die Gestaltung der Transformation miteinbezogen werden, um zu verstehen, was dies ganz konkret im Alltag und im Zusammenleben bedeutet. Es muss transparent und offen diskutiert werden, welche Veränderungen auf uns als Gesellschaft zukommen und wie die ökonomischen, ökologischen und sozialen Kosten fair und transparent getragen werden können. Eine klimaneutrale Industrie steht weder im Widerspruch zum wirtschaftlichen Erfolg noch zum sozialen Ausgleich – sie ist der Schlüssel, um Deutschland als zukunftssicheren, erfolgreichen und fairen Industriestandort aufzustellen.
Der EU-Energieeffizienzrichtlinie folgend, muss auch für die deutsche Industrie gelten: “Efficiency First”. Das große wirtschaftliche Einsparpotenzial von 44% der derzeit eingesetzten Endenergie muss endlich gehoben werden [1]. Die in Summe größten Potenziale bestehen bei der Prozesswärme, der Antriebstechnik und der Raumwärme. Die verbleibenden Energiebedarfe der Industrie zu decken und gleichzeitig im Sinne der Klimaneutralität, Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz aus fossilen Energieträgern auszusteigen, ist unumgänglich. Um Industrieprozesse zu elektrifizieren, brauchen wir den Ausbau erneuerbarer Energien und in Bereichen ohne Elektrifizierungspotenziale den Einsatz von grünem Wasserstoff. Dafür müssen die Rahmenbedingungen stimmen:
- Effizienzmaßnahmen, die in Energieaudits als wirtschaftlich identifiziert wurden, müssen endlich verbindlich umgesetzt werden. Das wirtschaftliche Energie-Sparpotential der deutschen Industrie entspricht vier der sechs neuen LNG-Terminals sowie acht großen Kohlekraftwerken [2];
- Die Förderung für erneuerbare Energien muss auch nach dem Kohleausstieg bis zum Jahr 2030 verlässlich aufgestellt werden, um die notwendigen Investitionen anzureizen. Das ist in einem noch immer auf fossile und nukleare Energieträger ausgerichteten Strommarktdesign unerlässlich. Sollte eine Umstellung auf das Fördermodell Contracts for Difference erfolgen, muss sichergestellt sein, dass Flexibilitätsanreize erhalten bleiben;
- Es bedarf zudem attraktiver Bedingungen und eines Abbaus von Hürden für den Abschluss von Direktlieferverträgen (PPA) zwischen Betreiber*innen von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und der Industrie. Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen gilt es, den Zugang zu PPA zu vereinfachen;
- Die Industrie ist gefordert, Flexibilitätspotenziale zu heben, um somit die Kostenvorteile in Zeiträumen, in denen viel Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt wird, optimal nutzen zu können. Dazu sollte beispielsweise eine Reform der Netzentgelte Anreize setzen und auf eine stärkere Flexibilisierung hinwirken. Zudem braucht es einen umfassenden Ausbau von intelligenten Messsystemen bei Berücksichtigung des Datenschutzes;
- Die Infrastruktur für grünen Wasserstoff muss beschleunigt und naturverträglich ausgebaut werden, eine pauschale Beschleunigung aller Infrastrukturen lehnen wir aber ab. Insbesondere die Auswirkungen auf den Wasserhaushalt sollten bei allen Wasserstoffinfrastrukturen geprüft werden. Ebenso muss sichergestellt werden, dass durch die Infrastruktur eine wirkliche Dekarbonisierung erreicht wird. Für den Ammoniaktransport müssen aufgrund seiner Toxizität höchste Sicherheitsstandards gelten;
- Sowohl bei der Einspeisung ins Gasnetz als auch beim Import muss sichergestellt werden, dass grüner Wasserstoff immer Vorrang hat;
- Bei Energiepartnerschaften für Wasserstoff ist die Umsetzung der Sustainable Development Goals entscheidend, dafür sollte international ein indikatorenbasierter Kriterienkatalog eingeführt werden. Nachhaltigkeitsstandards müssen von Anfang an kommuniziert werden, um Planungssicherheit zu schaffen;
- Die nationale Biomassestrategie muss der Biomasse eine klare Nutzungshierarchie vorgeben. Biomasse sollte möglichst lange in der stofflichen Nutzung durch Kreisläufe verbleiben, bevor sie letztendlich einer energetischen Nutzung zugeführt wird. Insgesamt bedarf es einer unverzerrten Bepreisung, die nur eine nachhaltige Nutzung der Biomasse über alle Kaskaden hinweg anreizt und gleichzeitig positive und negative Umweltwirkungen miteinbezieht.
[1] Hochschule Niederrhein (2023): „Kurzstudie Energieeffizienzmaßnahmen in der Industrie: Marktnahe und wirtschaftliche Energieeinsparpotentiale in der Industrie“, S.1 (letzter Aufruf am 22. Oktober 2024).
[2] Hochschule Niederrhein (2023): “Kurzstudie Energieeffizienzmaßnahmen in der Industrie: Marktnahe und wirtschaftliche Energieeinsparpotentiale in der Industrie“, S.1 (letzter Aufruf am 22. Oktober 2024).
Die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie benennt das enorme Potential der Kreislaufwirtschaft für Emissionsminderungen vor allem in der Industrie sowie einen resilienten und wettbewerbsfähigen Industriestandort. Zusätzlich besteht hier die Chance, zur aus Umwelt- und Resilienzgründen notwendigen Reduktion des Rohstoffeinsatzes zu kommen. Eine ganzheitlich etablierte Kreislaufwirtschaft bietet ein großes Potenzial für neue Arbeitsplätze und eine gerechte Transformation. Schätzungen zufolge kann die Kreislaufwirtschaft bis 2030 netto 700.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU schaffen [3].
Kreislaufwirtschaft findet in industriellen Prozessen immer noch zu wenig Beachtung. Insbesondere Maßnahmen, Technologien und Geschäftsmodelle, die den Ressourcenverbrauch reduzieren und die Materialeffizienz verbessern, sind erforderlich:
- Die Kreislaufwirtschaftsstrategie muss in ein Ressourcenschutzgesetz überführt werden, das die in der Strategie vorgeschlagenen Ressourcenschutzziele (idealerweise sektorscharf) verbindlich macht;
- Eine geeignete Governance-Struktur muss die Umsetzung der Kreislaufwirtschaft durch die Bundesregierung und die Zusammenarbeit zwischen den Ressorts sicherstellen;
- Übergreifende Maßnahmen wie eine auf die Kreislaufwirtschaft ausgerichtete Finanz- und Steuerpolitik, die Investitionen in zirkulären Geschäftsmodelle (zirkuläre Finanzierung) fördert, umweltschädliche Subventionen abbaut und ressourcenintensive Produktions- und Konsumweisen fiskalisch belastet, sind dringend notwendig. Kreislaufwirtschaft muss gleichberechtigt in Förderinstrumenten für die Industrietransformation (wie etwa den Klimaschutzverträgen) aufgenommen werden;
- Zirkuläre Innovationen entlang der gesamten Wertschöpfungskette müssen dabei angereizt werden, um den absoluten Rohstoffbedarf zu senken;
- Zudem sollten Anreize für einen Wertewandel in Unternehmen zur Umsetzung der Kreislaufwirtschaft innerhalb der Unternehmen gesetzt werden;
- Verwandte Strategien wie die Biomassestrategie, die Rohstoffstrategie oder die Industriestrategie sind entsprechend anzupassen.
[3] Cambridge Econometrics, Trinomics, and ICF (2018): “Impacts of circular economy policies on the labour market”, S. 73 (letzter Aufruf am 11. Juni 2024). .
Für die Dekarbonisierung der Industrie liegen bereits zahlreiche Lösungen auf dem Tisch. Vorrangig müssen die Emissionen durch Energieeffizienz und R-Strategien der Kreislaufwirtschaft wie Substitution und Reduktion von Materialbedarfen vermieden werden. Weiterhin kann der Energiebedarf der Industrie nahezu vollständig auf Basis von Strom befriedigt werden, wenn Prozesse elektrifiziert werden. [4]
Denn Elektrifizierung ist auch aus resilienz- und industriepolitischer Perspektive die sinnvollste Strategie. Wo dies nicht möglich ist, sollte grüner Wasserstoff zum Einsatz kommen. Für verschiedene energieintensive Industrien sehen die zuvor genannten Lösungsansätze beispielsweise wie folgt aus:
- Stahlindustrie: Wasserstoffbasierte Direktreduktion (DRI), Ausbau der Sekundärstahlproduktion im Elektrolichtbogenofen (EAF);
- Chemieindustrie: Elektrifizierung der Energie- und Dampfbereitstellung sowie der Prozesswärme, ganzheitliche Kreislaufwirtschaft für die Produkte der Chemiebranche, Feedstock-Wechsel auf recycelte und erneuerbare Rohstoffe;
- Kalkindustrie: Wasserstoff, Elektrifizierung und energieeffiziente Abwärmenutzung;
- Zementindustrie: Alternative Bindemittel zur Verminderung des Klinkerbedarfs, Kreislaufwirtschaftsstrategien in der Baubranche wie Wiederverwendung von Baumaterial und Zementrecycling, Substitution beispielsweise durch Holzbauweise oder CO2-neutral hergestellte Carbon-Faser.
An diesen Stellen muss mit sektorspezifischen Maßnahmen angesetzt werden, um vorhandene Lösungen zu fördern und weiterzuentwickeln. Es dürfen keine falschen Weichen für die Anwendung von Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (CCS) für anderweitig dekarbonisierbare Industrieprozesse gestellt werden. Investitionen in CCS-Anlagen und Infrastruktur, die der Verlängerung des fossilen Geschäftsmodells dienen, würden den Einsatz von Gas, Kohle und Öl in der Industrie über Jahrzehnte zementieren und damit dem Ziel einer klimaneutralen Industrie faktisch entgegenwirken.
- Kein CCS für fossile Energien wie Gas, Kohle und Öl. Kein CCS für anderweitig dekarbonisierbare Industrieprozesse;
- Für den Umgang mit unvermeidbaren Restemissionen müssen natürliche Senken geschützt und ausgebaut werden;
- Vermeidbare Emissionen müssen in der jeweiligen Anwendung vermieden werden und dürfen nicht über Negativemissionen ausgeglichen werden. Negativemissionen sollten außerdem nicht in den ETS integriert werden, da so der Druck auf Unternehmen reduziert werden könnte, ihre Treibhausgasemissionen zu verringern. Eine direkte Integration in den EU ETS würde die Obergrenze (Cap) erhöhen oder sogar aushebeln, da Emissionsberechtigungen durch CO2- Entnahme ersetzt würden und es ist aktuell unklar, wie sich dies auf den Preis auswirken könnte;
- Monitoring: Um die Risiken, die der Transport und die Speicherung von CO2 mit sich bringt, fortlaufend zu bewerten und zu evaluieren, muss eine unabhängige Stelle eingerichtet werden, die das Monitoring betreibt. Das Monitoring darf nicht bei den Betreibenden des Transports und der Speicherung liegen;
- Unabhängige Prüfer*innen, die von den zuständigen Behörden ernannt werden, sollten die Überwachung der Speicherstätten beaufsichtigen;
- Auch nach der Schließung der Speicherstätten kann es zu Schäden resp. Renaturierungsmaßnahmen kommen. Diese Kosten sollten über einen Fonds der Betreibenden prospektiv abgedeckt werden;
- Meeresschutz: Weder in der Pufferzone noch unter Meeresschutzgebieten darf CO2 injiziert oder gespeichert werden.
[4] Agora Think Tanks: „Klimaneutrales Deutschland“ (2024), S.35 (letzter Aufruf am 23. Oktober 2024)
Der Wandel zur Klimaneutralität muss als Chance begriffen werden – auch im wirtschaftlichen Sinne – und als solche finanziert werden. Die langfristige Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität Deutschlands und Europas als Industriestandort abzusichern, gelingt nur mit einer nachhaltigen und soliden Klima- und Transformationsförderung. Dadurch wird einerseits die Sicherheit für dringend notwenige Investitionsentscheidungen geschaffen und der Industrie ermöglicht, sich planbar an den langfristigen Klimazielen auszurichten. Andererseits wird ein gerechtes Wettbewerbsumfeld für diejenigen Unternehmen geschaffen, welche bereits den Weg der Klimaneutralität eingeschlagen haben und durch die Beibehaltung umweltschädlicher Subventionen starken Wettbewerbsnachteilen unterliegen. Hierbei ist es die gemeinsame Aufgabe der Industrie sowie öffentlicher und privater Finanzen, die Weichen für wirtschaftliche und risikoarme Investitionen zu stellen.
- Klimaschutzverträge, “Bundesförderung Industrie und Klimaschutz” (BIK) etc. ausweiten und an Bedarf anpassen [5];
- Umbau der Subventionen: Weg von klima- und umweltschädlichen, hin zu klima- und umweltfreundlichen Subventionen. Dabei sollten alle relevanten Subventionen sowie die Klimaschutzverträge als zentrales Finanzierungsinstrument der Industrietransformation an verbindliche sozial-ökologische Kriterien geknüpft werden. Neben der den ganzen Lebenszyklus der Produktion umfassenden Nachweispflicht absoluter THG-Reduktion oder Vermeidung müssen Unternehmen auch Kriterien zu guter Arbeit erfüllen;
- Es muss außerdem an einem ambitionierten ETS und an dem Auslaufen der kostenlosen Zuteilung zur Beibehaltung des ETS 1 Minderungspfades festgehalten werden, der die Industrie in eine klimaneutrale Zukunft im Jahr 2040 führt. In der kommenden Reform sollte überprüft werden, ob das Auslaufdatum der kostenlosen Zuteilung nach vorne gezogen werden kann, sodass der CO2-Preis noch früher seine Lenkungswirkung entfalten kann;
- Die Schuldenbremse sollte reformiert werden. Um der Größe der Aufgaben gerecht zu werden, müssen ausreichend öffentliche Mittel bereitstehen. Zum Beispiel wird u.a. gegenwärtig diskutiert, ob mittels einer “goldenen Investitionsregel” öffentliche Investitionen von der Schuldenbremse ausgenommen werden können.
[5] In ihrer neuen Studie „Klimaneutrales Deutschland“ geht die Denkfabrik Agora beispielsweise von jährlich 147 Milliarden Euro an Klimaschutzinvestitionen zwischen 2025 und 2045 aus. Der Großteil sind private Investitionen, ein Viertel (rund 38 Milliarden) entfällt auf die öffentliche Hand. Agora Think Tanks (2024): „Klimaneutrales Deutschland“, S.12 (letzter Aufruf am 21. Oktober 2024).
Der Einsturz der Carolabrücke in Dresden hat die desolate Lage der Infrastruktur in Deutschland dramatisch verdeutlicht. Gleichzeitig sind der Grundstoff- und der Bausektor große Klimaemittenten. Mit einer Initiative für klimafreundliche Erneuerung der Infrastruktur in Deutschland lassen sich diese beiden Herausforderungen gemeinsam angehen und Synergien nutzen. Das würde nicht nur beim Kampf gegen die Klimakrise helfen, sondern auch der lokalen Wirtschaft, die klimafreundlichen Baustoffe abzusetzen und damit die Umstellung zu beschleunigen. Damit die Verwendung klimafreundlicher Grundstoffe zum neuen Standard werden kann, muss allerdings ein Markt dafür entstehen. Die öffentliche Hand als große Nachfragerin und Auftraggeberin kann und muss hier eine Vorreiterinrolle einnehmen. Wir müssen Instrumente zur Schaffung von Leitmärkten für klimafreundliche Grundstoffe wie Stahl, Chemie und Zement auf den Weg bringen, die das Klima schützen und regionale Wertschöpfungsketten erhalten. Dafür braucht es Pilotprojekte, die vorangehen und zeigen, dass es funktionieren kann und alle davon profitieren.
- Die öffentliche Hand muss als Ankereinkäuferin für klimafreundliche Grundstoffe auftreten. Dies kann z.B. über die Einführung von Klimaschutzkriterien bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge umfassend zur Anwendung gebracht werden. In Betracht kommt die Festlegung von Treibhausgas-Grenzwerten und Mindest-Recyclinganteilen als verbindlichen Qualitätskriterien sowie das Etablieren von Standards für Materialien mit hoher Klimaschutzambition (sogenannte Green Labels). Solche Umweltkriterien können entweder als zwingende Leistungsanforderung vorgeschrieben werden oder als Zuschlagskriterien gelten;
- Die Mobilisierung von privatem Kapital für grüne Grundstoffe ließe sich beispielsweise durch eine CO2-Abgabe auf Produkte oder Quoten für grüne Materialien realisieren.
Die Industrietransformation hin zu einer “klimaneutralen” Industrie im Jahr 2045 ist und wird ein gesamtgesellschaftlicher Kraftakt. Es gilt die berechtigten Sorgen der betroffenen Menschen und Regionen ernst zu nehmen und neue Perspektiven aufzuzeigen. Eine erfolgreiche Transformation der deutschen Industrie ist sowohl für das Erreichen der Klimaschutzziele als auch für den Erhalt von guter Arbeit und Wertschöpfung in Deutschland von zentraler Bedeutung. Ohne eine breite zivilgesellschaftliche Akzeptanz der angestoßenen Industrieumbaupfade ist eine erfolgreiche Transformation und ein Erreichen der Klimaschutzziele im Jahr 2045 nicht realistisch.
- Wir brauchen eine in der Substanz gut begründete „Story of Hope“ für die Industrietransformation – durch alle Bereiche von Politik über Industrie und Zivilgesellschaft; eine „Story of Hope”, die die Menschen motiviert und ihre Ängste nimmt;
- Zivilgesellschaft aktiv mitnehmen und die Transformationspfade in unterschiedlichen Formaten diskutieren – hierzu gehören Klimatische, Klimadialoge und –netzwerke mit Beteiligung von Bürger*innen, Auszubildenden, Unternehmen, Politik und Verwaltung, wissenschaftlichen und technischen Expert*innen, NGOs, Klima- und Naturschutzorganisationen und Gewerkschaften;
- Ausgleichs- und Übergangshilfen für die Beschäftigten in den vom Wandel betroffenen Branchen, eine Verbesserung der Löhne und Arbeitsbedingungen in den zukunftsfähigen Branchen und Wirtschaftssektoren sowie eine Debatte um die gerechte Verteilung von Arbeit sind notwendig für die Entwicklung einer politischen Gesamtstrategie.