Factsheet: Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems
Das europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS) soll zur Senkung der Treibhausgase beitragen. Das Klimaschutzziel der EU, die Treibhausgase bis 2030 um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren, macht die Überarbeitung der EU ETS-Richtlinie nötig. Ein neues Factsheet der DNR-EU-Koordination informiert über den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens.
Seit der Einführung des Emissionshandelssystems im Jahr 2005 ist der Handel mit CO2-Zertifikaten regelmäßig überarbeitet worden. Er umfasst die Bereiche Industrie, Energieerzeugung und Flugverkehr. Der neuste Gesetzesentwurf sieht unter anderem vor, den Seeverkehr mit aufzunehmen und ein eigenes Emissionshandelssystem für die Sektoren Verkehr und Gebäude (ETS II) zu schaffen. Darüber hinaus ist eine schnellere Reduzierung der Anzahl der auf dem Markt befindlichen CO2 Zertifikate geplant. Des Weiteren will die EU-Kommission die Einnahmen aus der Versteigerung der Zertifikate zu 100 Prozent für klimabezogene Projekte und einkommensschwache Haushalte verwenden. Zuvor wurden lediglich 50 Prozent der Einnahmen zu diesem Zwecke verwendet. Zentraler Streitpunkt ist, ob der Kommissionsentwurf ausreicht, um stabile und steigende CO2-Preise bis 2030 sicherzustellen und den Ausstieg aus fossilen Energien verlässlich voranzutreiben. Auch die Einführung des ETS II ist unter Mitgliedstaaten und im Europäischen Parlament hochumstritten, insbesondere in Bezug auf die klimapolitische Wirksamkeit und die sozialen Auswirkungen.
Im nächsten Schritt wird der Vorschlag der EU-Kommission von Ministerrat und EU-Parlament verhandelt.
Das Factsheet gibt einen umfassenden Überblick über das Emissionshandelssystem der EU, den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission, die bevorstehenden Schritte, über zentrale Streitfragen und die Positionierungen der Umweltverbände.