Finanzierung des nachhaltigen Wandels
Mit dem Europäischen Green Deal steht die EU vor einem Mammutprojekt. Im Zusammenspiel mit den laufenden Verhandlungen um den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021-2027 und den Wiederaufbaufonds NextGenerationEU, mit dem Investitionsplan für den Green Deal, dem Fonds für den gerechten Übergang, dem angekündigten Vorschlag für eine neue Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen und mit der grünen Taxonomie ist die Frage, wie der grüne Wandel finanziert wird, von entscheidender Bedeutung für die EU und ihre Mitgliedstaaten.
„Damit die Klimaquote von 30 Prozent beim Mehrjährigen Finanzrahmen sowie eine zusätzliche Biodiversitätsquote einen effektiven Beitrag zu einer zukunftsfähigen Wirtschaft leisten können, ist eine realistische und solide Berechnung der entsprechenden Ausgaben notwendig. Dafür müssen eine verbesserte Methodologie und funktionierende Überprüfungsmechanismen entwickelt und zugrunde gelegt werden“, fordern die Verbände.
Eine vollwertige Taxonomie muss sich auf alle klima- und umweltrelevanten wirtschaftlichen Aktivitäten erstrecken und deren Nachhaltigkeitsperformance einordnen, erklären die Verbände in ihrem Papier. Die EU-Taxonomie bietet sich als Standard für die Verbindung staatlicher Hilfen mit der Erfüllung politscher Ziele an. Daher muss die EU-Kommission zur Unterlegung der Wiederaufbaupläne der EU und der nationalen Konjunkturprogramme den angestrebten Zeitplan für den Erlass der ersten delegierten Rechtsakte der Taxonomie bis Dezember 2020 einhalten.
Außerdem gilt es, das „do no harm-Prinzip“ (Prinzip der Schadensvermeidung) allen Initiativen zu Grunde zu legen. Denn nur bei konsequenter Anwendung dieses Prinzips in allen Politikbereichen kann ein ökologischer Wandel gelingen.