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Transformation der Wirtschaft und Digitalisierung am Gemeinwohl ausrichten

Transformation der Wirtschaft und Digitalisierung am Gemeinwohl ausrichten

EGD-KreislaufDigital
© c. K. Rabaschus | Karo3

Mit dem im März 2020 veröffentlichten Aktionsplan Kreislaufwirtschaft will die EU-Kommission die europäische Wirtschaft „auf eine grüne Zukunft vorbereiten“. Die unterzeichnenden Organisationen begrüßen, dass nachhaltige Produkte „zur Norm werden“ und langlebig, reparier- und recycelbar sein sowie aus recyceltem Material hergestellt werden sollen.



Sie fordern unter anderem eine nachhaltige Produktpolitik mit verbindlichen Standards und ein neues Produktinformationssystem, verbindliche Mindesteinsatzquoten für Rezyklat, ein Recht auf Reparatur, ein verbindliches Ziel für die absolute Reduzierung des Ressourcenverbrauchs sowie verbindliche Abfallvermeidungsziele für verschiedene Abfallströme wie Verpackungen.



Mit Blick auf die EU-Industriestrategie fordern die Organisationen unter anderem die Umstellung der gesamten Rohstoff- und Energieversorgung der Industrie sowie nachhaltigen Beschaffung.



Die im Februar 2020 veröffentlichte Digitalisierungsstrategie zur Gestaltung der digitalen Zukunft Europas beinhaltet neben Vorhaben zum Ausbau digitaler Infrastrukturen, Wirtschaftsförderung von Digitalunternehmen und Verbraucherschutz auch ökologische Aspekte. Die unterzeichnenden Organisationen begrüßen, dass der ökologische Fußabdruck des Sektors für Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) bis 2030 durch klimaneutrale Rechenzentren, die über erneuerbare Energien betrieben werden und Energie effizienter nutzen, verringert werden soll.

Um die ökologischen Potenziale auszuschöpfen, muss die Technologie-Branche zu nachhaltigem Produktdesign verpflichtet werden, welches Stromverbrauch, Langlebigkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit, notwendigen Datenschutz und die Einhaltung von Menschenrechten entlang der Lieferketten einbezieht. Dies gilt neben elektronischen Geräten auch für Software, die selbstbestimmt nutzbar und reparierbar sein muss, wie es Open-Source-Software häufig bereits verwirklicht.

Die Digitalisierung muss am Vorsorgeprinzip ausgerichtet sein, um die gesetzlichen Anforderungen zum Schutz von Mensch und Umwelt zu erfüllen. Dafür soll ein „Think Sustainability First“-Prinzip gelten.

Den vollständigen Forderungskatalog finden Sie hier: