Recycling
Das deutsche Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) definiert Recycling in § 3 Abs. 25 als „jedes Verwertungsverfahren, durch das Abfälle zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden. Es schließt die Aufbereitung organischer Materialien ein, aber nicht die energetische Verwertung und die Aufbereitung zu Materialien, die für die Verwendung als Brennstoff oder zur Verfüllung bestimmt sind“. Die dabei gewonnen Stoffe werden als Sekundärrohstoffe bezeichnet - im Gegensatz zu Primärrohstoffen, die direkt aus ihrem natürlichen Vorkommen gefördert werden. Im Vergleich zur Förderung von Primärrohstoffen werden beim Recycling meist erhebliche Mengen Energie eingespart.
Anders als bei metallischen Rohstoffen kann beim Recycling von Kunststoffen häufig die ursprüngliche Qualität des Ausgangsprodukts nicht mit vertretbarem Aufwand und Energieeinsatz wiederhergestellt werden – man spricht in diesem Fall von Downcycling. Die zurückgewonnenen Stoffe können dann beispielsweise noch als Isoliermaterialien verwendet werden. Im Gegensatz dazu spricht man vom Upcycling, wenn die Recyclingprodukte eine höhere Qualität als die Ausgangsprodukte haben – etwa bei der kreativen Verwendung von Gegenständen zu neuen Zwecken, die sonst als Müll entsorgt würden.