Abstandsregel für Windräder wird Ländersache

Der Ausbau der Windenergie stagniert seit einiger Zeit. Hauptgrund für den Stillstand war die 1.000-Meter-Abstandsregel zwischen Windkraftanlagen und Wohnhäusern. Nun hat sich die Regierungskoalition darauf geeinigt, dass die Bundesländer selbst über einen Mindestabstand entscheiden dürfen. Zuvor hatten Umweltorganisationen an Bund und Länder appelliert, den Stillstand rasch zu beheben.
Monatelang haben die Koalitionspartner CDU und SPD über den weiteren Ausbau von Wind- und Solaranlagen verhandelt. Neben der Abstandsregel bei Windrädern war vor allem der sogeannte Solardeckel umstritten. Der Kompromiss bei der Windkraft sieht eine Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch vor. Demnach können die Länder selbst einen Mindestabstand beschließen und bestimmen, ob dieser auch bereits für kleine Siedlungen ab sechs Häusern gilt. Die Deckelung der Förderung neuer Solaranlagen ist ebenfalls vom Tisch. Bei einer Gesamtleistung von 52 Gigawatt wäre Betreibern ansonsten der öffentliche Geldhahn zugedreht worden.
Vergangene Woche hatten die Umweltorganisationen BUND, DUH, Germanwatch, Greenpeace, NABU, WWF und der Umweltdachverband DNR Bund und Länder aufgerufen, die Stagnation beim Ausbau der Windenergie rasch zu beheben. Sie verwiesen auf ein gemeinsames Thesenpapier, in dem sie Wege zur Beschleunigung eines naturverträglichen Ausbaus der Windenergie aufzeigen. [mbu]
Gemeinsame Pressemitteilung Umweltorganisationen
Thesenpapier Windenergie