Nach Trilog-Einigung: EU-Haushalt 2025 steht
Der Jahreshaushaltsplan der Europäischen Union im nächsten Jahr umfasst 199,4 Milliarden Euro und – sofern ein Budget ein Motto haben kann, stünde es unter diesem: „politische Prioritäten verfolgen und Krisen bewältigen“. Für „Natürliche Ressourcen und Umwelt“ sind 56,73 Milliarden eingeplant - wobei der tatsächlich auf Umwelt-, Natur- und Klimaschutz bezogene Anteil daran vergleichsweise gering ist.
Rat und Parlament haben sich mit der EU-Kommission im Trilogverfahren auf einen fast 200 Milliarden schweren EU-Haushaltsplan für 2025 geeinigt. Die formale Zustimmung gilt als Formsache. Von den für Kapitel 3 (natürliche Ressourcen und Umwelt) eingeplanten Milliarden sind knapp 40 Milliarden marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen, die deckungsgleich mit dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) sind.
Im Haushaltsplan sind jeweils zwei Beiträge angegeben. „Verpflichtungen“ beziehen sich auf die Finanzierung, die in einem bestimmten Jahr vertraglich vereinbart werden kann; und „Zahlungen“ an das tatsächlich ausgezahlte Geld (siehe ausführlicher Infokasten unten). Das Plenum muss der politischen Einigung noch formal zustimmen, was für den 27. November geplant ist.
Kapitel 3 – Natürliche Ressourcen und Umwelt
Im engeren Sinne für den „grünen Sektor“ (Programm für Umwelt- und Klimapolitik - LIFE) sind 776 Millionen Euro an Verpflichtungen beziehungsweise 596,5 Millionen Euro tatsächliche Zahlungen eingeplant. Das EU-Parlament hat nach eigenen Angaben fünf Milliarden Euro plus in die Haushaltsplanungen für 2025 für Natur, Biodiversität und Klimaschutzaktivitäten ins LIFE-Programm hineinverhandelt. Außerdem wurde mehr Geld für das EU-Katastrophenschutzverfahren veranschlagt als im Entwurf vorgesehen. Das gilt auch für den Grenzschutz, Gesundheitsforschung sowie humanitäre Hilfe (plus 230 Millionen).
Immerhin sind 1,5 Milliarden Euro an Verpflichtungen (bzw. 6,5 Millionen an Zahlungen) in den Fonds für einen gerechten Übergang eingeplant. Den Löwenanteil bekommt traditionell die europäische Agrarpolitik: rund 40 Milliarden fließen in den bereits erwähnten EGFL und weitere 13,2 beziehungsweise 10,49 Milliarden Euro in den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Auch der Europäische Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) soll 945,9 Millionen (bzw. 660,7 Millionen Euro an Zahlungen) bekommen.
Haushalt 2025 (in Mio. EUR) |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
3 – Natürliche Ressourcen und Umwelt |
56 731,3 |
52 091,5 |
Davon marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen |
39 975,9 |
40 030,7 |
Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) |
39 975,9 |
40 030,7 |
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) |
13 226,0 |
10 497,0 |
Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) |
945,9 |
660,7 |
Partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei (SFPA) und regionale Fischereiorganisationen (RFMO) |
156,7 |
141,4 |
Programm für Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) |
776,0 |
596,5 |
Fonds für einen gerechten Übergang |
1 514,0 |
6,5 |
Sonstiges |
752,9 |
702,7 |
Der Haushaltsplan 2025 ist in den Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) für den Zeitraum 2021-2027 eingebettet. Dieser Gemeinschaftsetat umfasst rund 1,1 Billionen Euro. [jg]
EU-Kommission: Jahreshaushaltsplan der EU 2025: unsere politischen Prioritäten verfolgen sowie Fragen und Antworten – Einigung über den Jahreshaushaltsplan der EU 2025
EU-Parlament: EU Budget 2025 deal: EP reinforces EU programmes and manages borrowing costs
Aus Q&A der EU-Kommission: Was genau sind Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen?
Unter Mitteln für Verpflichtungen versteht man die Gesamtsumme der vertraglichen Zusagen für künftige Zahlungen, die in einem bestimmten Jahr getätigt werden können. Mittel für Verpflichtungen müssen im selben Jahr bzw. – besonders bei mehrjährigen Vorhaben – in den Folgejahren mit entsprechenden Mitteln für Zahlungen gedeckt werden.
Mittel für Zahlungen sind die tatsächlichen Geldbeträge, die in einem bestimmten Jahr aus dem EU-Haushalt gezahlt werden, um die Verpflichtungen aus dem laufenden Jahr bzw. den Vorjahren zu erfüllen.
Wenn die EU beschließt, den Bau einer Brücke zu kofinanzieren, handelt es sich bei dem Gesamtbetrag, den die EU zu übernehmen bereit ist, um Mittel für Verpflichtungen. Bei den Beträgen auf den Rechnungen für die durchgeführten Arbeiten handelt es sich um die Mittel für Zahlungen, die entsprechend dem Durchführungszyklus des Projekts über die kommenden Jahre hinweg gezahlt werden. Die Mittelbindungen erfolgen im Jahr N (Mittel für Verpflichtungen). Die Zahlungen aus dem EU-Haushalt können noch im selben Jahr N, aber auch, sofern die Finanzvorschriften dies zulassen, in den Folgejahren erfolgen (Mittel für Zahlungen).