Umweltausschuss verschärft Klimaschutzpaket „Fit for 55”
Der Umweltausschuss (ENVI) des EU-Parlaments hat am Dienstag viele Verbesserungen beim Klimaschutzpaket „Fit for 55“ beschlossen. Damit wurden die bisherigen Kommissionsvorschläge deutlich nachgeschärft, sodass der Ausstieg aus fossilen Energien und damit das 1,5-Grad-Ziel greifbarer werden.
Verknappung der Zertifikate
Besonders wichtig sind die Nachbesserungen beim Emissionshandel (ETS): Der ENVI stimmte erstens für eine schnellere Verknappung der CO2-Zertifikate sowie zweitens für eine einmalige Löschung der Überschüsse im Handelssystem. Drittens soll die kostenlose Zuteilung der Verschmutzungsausweise an die Industrie auslaufen, allerdings erst ab 2030, was Umweltverbänden zufolge zu spät ist. Danach muss die Industrie den vollen CO2-Preis bezahlen. Das belohnt Bemühungen um schnellere Dekarbonisierung der Industrie.
Neben dem Emissionshandel stimmte der ENVI über weitere Vorschläge der Kommission innerhalb des FitFor55-Pakets ab. Fortschrittliche Ergebnisse für den Klimaschutz wurden auch bei der Lastenteilungsverordnung (Effort Sharing Regulation) erzielt. Für Mitgliedstaaten wird es künftig zum Beispiel schwieriger, nationale Emissionen von anderen Staaten zu „leihen“, die bei der Emissionsreduzierung besser abschneiden. Positiv zu bewerten ist ebenfalls, dass die Einführung einer einheitlichen CO2-Bepreisung für Privathaushalte in der gesamten EU an die Existenz eines neuen Klimasozialfonds gekoppelt werden soll. Dies verringert das Risiko von Energiearmut und befördert Investitionen in Gebäudesanierungen und klimafreundliche Mobilität.
Senkenleistung von Ökosystemen
Auch für den Landnutzungssektor sind wesentliche Entscheidungen getroffen worden. Teil des FitFor55-Pakets ist auch die Überarbeitung der LULUCF-Verordnung (land use, land use change, forestry). Darin werden Regelungen zur Speicherung von Kohlenstoff in natürlichen Senken, wie Mooren, Wäldern und Böden, getroffen. Mit knapper Mehrheit unterstützten die Ausschussmitglieder den Kommissionsvorschlag, wonach die Treibhausgasbindung des Sektors bis 2030 mindestens 310 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente betragen soll. Zusätzliche 50 Millionen Tonnen sollen durch kohlenstoffbindende Landwirtschaftsmethoden, dem sogenannte Carbon Farming, fixiert werden. Außerdem soll die Kommission für die Jahre 2026 bis 2029 jährliche Ziele für den LULUCF-Sektor festschreiben. Für Ackerland, Grünland und Feuchtgebiete sollen, sowohl auf EU-Ebene als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten, Unterziele definiert werden.
Schärfere Nachhaltigkeitsregeln
Über die Erneuerbare Energienrichtlinie (Renewable Energy Directive) äußerten die Abgeordneten ebenfalls ihre Meinung. Sie forderten eine Anhebung des 2030-Ziels für den Ausbau erneuerbarer Energien von 40 auf 45 Prozent. Außerdem sprachen sie sich für strengere Kriterien für die Nutzung von nachhaltigen Kraftstoffen aus. Erstmalig soll eine klare Definition für Biomasse aus Primärholz eingeführt werden. Weder soll die Verbrennung von Holzbiomasse weiterhin subventioniert, noch soll zukünftig die Anrechnung auf die Ziele für erneuerbare Energien möglich sein. Im Fokus steht stattdessen das Kaskadenprinzip: Holz soll vorrangig für langlebige Produkte verwendet und Holzbiomasse nur dann als erneuerbar deklariert werden, wenn sie in Form von Abfällen und Reststoffen genutzt wird. Soja und Palmöl hingegen sollen ab spätestens 2023 nicht mehr als nachhaltige Kraftstoffe klassifiziert werden dürfen.
Im nächsten Schritt muss das Europäische Parlament die Beschlüsse des ENVI bestätigen. Die Plenarabstimmung ist für die Woche vom 6. bis 9. Juni in Straßburg angesetzt. [ah/lm/bp/dnr]
Presseerklärung des Umweltausschuss des EU-Parlaments (ENVI)
Presseerklärung des DNR
Presseerklärung CAN Europe
Presseerklärung BirdLife Europe