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EU-Trilog zu neuen Gentechniken: Wahlfreiheit und Kennzeichnungspflicht müssen unverhandelbar sein
Pressemitteilung | 14.03.2025
#EU-Umweltpolitik

EU-Trilog zu neuen Gentechniken: Wahlfreiheit und Kennzeichnungspflicht müssen unverhandelbar sein

Glasröhrchen mit grafischer DNA-Doppelhelix, im Hintergrund eine Wissenschaftlerin
© Adobe Stock / Dan Race
Prüfender Blick auf die Doppelhelix im Reagenzglas

Brüssel / Berlin – Am heutigen Freitag hat eine qualifizierte Mehrheit der EU-Staaten im Ständigen Ausschuss für den Vorschlag der polnischen Ratspräsidentschaft zur geplanten Aufweichung der Gentechnikstandards gestimmt. Die Stimmen von Belgien und Polen waren am Ende entscheidend. Deutschland hat sich wie bei vorherigen Abstimmungen enthalten. Damit können Rat, Parlament und EU-Kommission die Trilog-Verhandlungen über eine Verordnung zu neuen Gentechnikverfahren aufnehmen. 

„Die heute gefundene Ratsposition zu neuer Gentechnik ist ein besorgniserregender Start in die anstehenden Verhandlungen mit Parlament und Kommission. Würden sowohl Risikoprüfungen als auch die Gentechnik-Kennzeichnung auf dem Produkt für das Gros der zu erwartenden Gentech-Pflanzen wegfallen, wie es die jetzige Ratsposition vorsieht, stünde das geltende Vorsorgeprinzip auf dem Spiel – mit möglicherweise schwerwiegenden Folgen für die Umwelt“, kommentiert DNR-Geschäftsführer Florian Schöne. 

Der verabschiedete Vorschlag sieht ein Ende der geltenden Risikoprüfungen vor der Markteinführung für den Großteil der mit neuer Gentechnik veränderten Pflanzen (NGT 1) vor. Dies gilt auch für Wildpflanzen. Uneinigkeit wird es im Trilog um Fragen der Kennzeichnung und der Patente geben. Hierzu hat das EU-Parlament weitergehende Forderungen aufgestellt als seine zwei Verhandlungspartner.

„Mit einem Wegfall der Kennzeichnungspflicht würden die Verbraucher*innen ihre Wahlfreiheit verlieren. EU-Bürger*innen lehnen den Verzehr von gentechnisch veränderten Produkten deutlich ab. Das Parlament muss sich daher in den kommenden Verhandlungen für Wahlfreiheit und Rückverfolgbarkeit stark machen“, fordert Schöne.  „Viele Fragen bleiben zum Start des Trilogs offen“, bemängelt der DNR-Geschäftsführer. „So bleibt völlig unklar, wie die gentechnikfreie Landwirtschaft vor Kontamination geschützt werden soll. Regeln zur Koexistenz gibt es nicht. Wer haftet, wenn ein Biobetrieb seine Ernte nicht mehr verkaufen kann, weil sie durch Pollenflug vom Nachbarn kontaminiert wurde?“ 

Zahlreiche Mitgliedsverbände des DNR appellieren gemeinsam mit rund 200 weiteren Organisationen an die politischen Akteure, neue Gentechnik weiterhin streng zu regulieren und die gentechnikfreie Produktion zu schützen. Das Statement vom 11. Februar finden Sie hier.

Kontakt für Rückfragen

Florian Schöne

Geschäftsführer

030 6781775-99

florian.schoene@dnr.de

Leonie Gehrke

Koordinatorin für Presse und Kommunikation

030 6781775-78

0160-5102258

leonie.gehrke@dnr.de

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