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Besserer Schutz vor hormonell schädigenden Stoffen (EDCs)
Publikation | 16.10.2024
#Chemikalien

Besserer Schutz vor hormonell schädigenden Stoffen (EDCs)

Grafik: Wo Umwelthormone (EDCs) im männlichen Körper wirken
© Adobe Stock / pikovit
Wo Umwelthormone (EDCs) im männlichen Körper wirken könnten

HEJSupport, WECF, CHEM Trust Europe und PAN Germany haben einen Forderungskatalog zum Schutz vor endokrinen Disruptoren veröffentlicht. Rund 20 Organisationen - darunter der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) und einige seiner Mitgliedsverbände - unterstützen das Papier. 

NGO-Forderungen für konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des Fünf-Punkte Plans der Bundesregierung zum Schutz vor hormonell schädigenden Stoffen

Die Organisationen erwarten, dass der im November 2023 von der Bundesregierung vorgelegte Fünf-Punkte-Plan mit konkreten und ambitionierten Maßnahmen unterlegt und ein ausreichendes Budget für deren Umsetzung zur Verfügung gestellt wird.

Das 22-seitige Papier enthält fünf Kernforderungen aus der Zivilgesellschaft: 

  1. Damit der Fünf-Punkte-Plan verbindlich und ambitioniert umgesetzt wird, muss ein Maßnahmenplan erarbeitet werden, in dem konkrete Ziele, Aktivitäten, Zeitvorgaben und handelnde Akteur*innen benannt werden und der mit ausreichend finanziellen Mitteln ausgestattet ist. Ein solcher Maßnahmenplan ist unter Einbindung aller Stakeholder schnellstmöglich zu erarbeiten.
  2. In Deutschland sollte die Bundesregierung die Belastung mit EDCs wirksam und direkt mindern, zum Beispiel indem EDC-haltige Biozidprodukte und Pestizide keine nationale Zulassung erhalten und Ausnahmeregelungen begrenzt werden, indem nationale Verbote für EDCs in kritischen Produktgruppen (hohe Expositionswahrscheinlichkeit, Kontakt mit vulnerablen Gruppen) erlassen und die Anwendung von Alternativen zu EDCs gefördert werden.
  3. Die Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass EDCs auf europäischer Ebene schneller und effizienter identifiziert und reguliert werden, einschließlich im Pestizid- und Biozidrecht unter Mitberücksichtigung verdächtiger EDCs. Die Informationsanforderungen unter REACH müssen angepasst und die Einstufung bzw. SVHC-Identifizierung von (Gruppen von) EDCs beschleunigt werden. Zudem sind die (automatische) Beschränkung für Verbrauchermischungen in REACH Anhang XVII sowie die Möglichkeit der generischen Beschränkungen in Erzeugnisse nach REACH Art. 68(2) um die Einstufung als EDC zu erweitern. Auch in nachgelagerten Gesetzen sind die an CMR-Eigenschaften geknüpften Rechtsfolgen um die ED-Eigenschaft zu erweitern.
  4. Die Bundesregierung ist ebenfalls aufgefordert, sich auf internationaler Ebene für die Einführung von Gefahrenklassen für EDC im GHS einzusetzen (analog der CLP-Verordnung) sowie für die Beibehaltung des Status von EDCs als „issue of concern“ im globalen Chemikalienmanagement (GFC).
  5. Die Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass Transparenz über die Verwendung von EDCs in der gesamten Wertschöpfungskette einschließlich einer Rückverfolgbarkeit hergestellt wird. Zudem sollten Unternehmen und Verbraucher*innen Zugang zu Informationen über den Gehalt an EDCs (und anderen problematischen Stoffen) in Produkten bekommen.

Die einzelnen Punkte werden im Papier ausführlich erläutert. Die Veröffentlichung basiert auf einem Forderungspapier, das bereits 2020 veröffentlicht wurde und weitere Hintergrundinformationen zu EDCs bereitstellt. Es nimmt Bezug auf den Fünf-Punkte-Plan der Bundesregierung zum Schutz vor hormonell schädigenden Stoffen.

Besserer Schutz vor hormonell schädigenden Stoffen (EDCs)

2024-10_ngo-massnahmen-planedcs.pdf (3 MB)

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