Steckbrief: Vertragsverletzungsverfahren im Umweltbereich
Rund 80 Prozent der nationalen Umweltgesetzgebung haben ihren Ursprung in Brüssel. Doch viele EU-Rechtsakte (Richtlinien und Verordnungen) werden von den Mitgliedstaaten nicht oder nur unzureichend umgesetzt. Bei Verstößen kann die EU-Kommission rechtliche Schritte in Form von Vertragsverletzungsverfahren gegen EU-Länder einleiten. 2020 zählte die EU-Kommission die häufigsten Verstöße im Umweltbereich.
Im neuen Steckbrief der EU-Koordination erfahren Sie, aus welchen Phasen ein solches Vertragsverletzungsverfahren besteht, welche Verfahren aktuell gegen Deutschland im Umweltbereich laufen und wie wir damit im europäischen Vergleich dastehen.
Lesen Sie außerdem, wie sich die Verfolgung von Verstößen gegen EU-Recht in den letzten Jahren verändert hat und was die neue EU-Kommission unter Präsidentin Ursula von der Leyen sich für die Durchsetzung der EU-Gesetze vorgenommen hat. [bv/km]
Den Steckbrief können Sie hier herunterladen.