Europäische Bürgerinitiative starten
Mit dem Vertrag von Lissabon hat die EU ‒ neben der Petition und der Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten ‒ ein weiteres Instrument zur Stärkung der partizipativen Demokratie im europäischen Gemeinwesen eingeführt.
EU-Bürger*innen können sich seit dem 1. April 2012 mit dem Vorschlag von Gesetzesinitiativen an die Europäische Kommission wenden und damit direkter Einfluss auf europapolitische Entscheidungen nehmen. Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) soll dazu dienen, das Demokratiedefizit in der EU abzubauen und die EU-BürgerInnen längerfristig motivieren, sich verstärkt an europapolitischen Fragen zu beteiligen. Mit der EBI soll die Identifikation der Bevölkerung mit der EU wachsen und die Legitimation des europäischen Projektes insgesamt gesteigert werden. Auch zuvor ausgeschlossenen Gruppierungen - wie kleine Parteien, die nicht im Europäischen Parlament vertreten sind oder transnationale Minderheiten, die auf die jeweilige nationale Politik kaum Einfluss haben - soll durch die EBI mehr Mitbestimmung im europäischen Gemeinwesen eingeräumt werden. Europäische Debatten, die sich durch eine EBI über europäische Bewegungen entwickeln, könnten zusätzlich den Aufbau einer gesamteuropäischen Öffentlichkeit unterstützen.
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