Das Klimaanpassungsgesetz im Fokus
Das Unabhängige Institut für Umweltfragen (UfU) und der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring haben eine Stellungnahme zum „Entwurf eines Bundes-Klimaanpassungsgesetzes“ beim Bundesumweltministerium eingereicht.
Die Verbände begrüßen den Referentenentwurf grundsätzlich, fordern allerdings eine Århus Konvention-konforme Beteiligung der Öffentlichkeit. Klimaanpassung sei eine Gemeinschaftsaufgabe, weshalb Zuständigkeiten und Finanzierung der Klimaanpassungsaufgaben klar zwischen Bund, Ländern und Kommunen geregelt werden müsse. Das heißt, dass Klimaanpassung in den Katalog der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenzen des Grundgesetzes gehört und damit von den Ländern auf den Bund übertragen werden muss. Angesichts der Verteilung der finanziellen Mittel zwischen Bund und Ländern dürfe der Bund sich nicht auf klimaangepasste Bundesliegenschaften zurückziehen, sondern trage finanzielle Verantwortung für das gesamte Bundesgebiet, argumentieren UfU und DNR.
Außerdem sollte das Baugesetzbuch festschreiben, dass Städte und Gemeinden Klimaschutz und Klimaanpassung bei allen planerischen Vorhaben wie der Aufstellung von Flächennutzungs- oder Bebauungsplänen oder im Rahmen von städtebaulichen Verträgen mit privaten Vorhabenträgern verbindlich behandeln müssen.
IT-Infrastruktur, das Militär und der Katastrophenschutz müssten außerdem als eigenständige Cluster in die verpflichtende Struktur der vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie aufgenommen werden.