Planungsbeschleunigung: VwGO-Novelle in weiten Teilen rechtswidrig?
Das Unabhängige Institut für Umweltfragen (UfU) und der Deutsche Naturschutzring haben einen Referentenentwurf in Sachen Planungsbeschleunigung analysiert. Die Novelle der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) sei „in weiten Teilen verfassungs-, völker- und unionsrechtwidrig”, heißt es in der Stellungnahme zum „Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich“.
Das Ziel des Referentenentwurfs des Justizministeriums sei es, wichtige Infrastrukturmaßnahmen wie beispielsweise den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland zu beschleunigen, ohne den Rechtsschutz einzuschränken.
Leider weise der Gesetzesentwurf erhebliche Mängel auf. Die Novelle sei in dieser Form mit zwingenden verfassungs-, völker- und unionsrechtlichen Vorgaben nicht zu vereinbaren. Besonders zu kritisieren sei die fast vollständige Abschaffung des einstweiligen Rechtsschutzes, so UfU und DNR. Damit könnten große Infrastrukturvorhaben durchgeführt werden, auch wenn ein Gericht die Genehmigung des Vorhabens für rechtswidrig halte. Dies bedeute nicht nur eine große Beschneidung von Bürgerrechten, sondern sei insofern problematisch, dass die Novelle nicht nur Infrastrukturvorhaben im Bereich erneuerbarer Energien umfasst, sondern eine Vielzahl bedeutender Infrastrukturvorhaben wie zum Beispiel Autobahnen, Flughäfen, fossile Kraftwerke, LNG-Terminals und Mülldeponien.