Einheitliche Gefahrensymbole für Chemikalien
Seit dem ersten Juni gelten nicht nur EU-weit, sondern auch global, neue Kennzeichnungen für gefährliche Stoffgemische, die zum Beispiel in Wasch- oder Reinigungsmitteln enthalten sind. Die rot-weißen Symbole weisen aus, ob die Produkte gefährlich für die Umwelt oder menschliche Gesundheit sein können.
Grundlage für die Kennzeichnung ist die EU-Verordnung über Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung), die nun den Ansatz der Vereinten Nationen zur weltweiten Gefahrenklassierung und Kennzeichnung von Chemikalien in Europa umsetzt. Dadurch sollen die von Produkten ausgehenden Gefahren schneller erkennbar sein, um negative Auswirkungen für Mensch und Umwelt zu vermeiden.
Zudem trat die europäische Richtlinie Seveso III zum Schutz vor Unfällen mit Chemikalien und anderen gefährlichen Stoffen Anfang Juni in Kraft. Die Auflistung der Stoffe wurde an die Anforderungen der CLP-Verordnung angeglichen.
Über 10.000 Anlagen müssen nun bis Juni 2016 Unfallvermeidungsmaßnahmen vorbereiten sowie bei hoher eingesetzter Chemikalienmenge Sicherheitsberichte und Notfallpläne einreichen. [es]
Umweltbundesamt zur Gefahrenkennzeichnung
Kommissionsseite zu Seveso (engl.)