EU-Parlament wendet sich einmal mehr gegen industriefreundliche Kommissionsentscheidung
Für die Verwendung nachweislich giftiger Stoffe sollte die EU keine großzügigen Ausnahmeregelungen erteilen. Vergangene Woche bekräftige das EU-Parlament diese Haltung in Bezug auf Genehmigungen für Chromtrioxid.
Mit 301 zu 295 Stimmen (45 Enthaltungen) stimmten die Parlamentarier*innen knapp für die von Bas Eickhout (Grüne), Maria Arena (S&D) und Martin Hojsík (Renew Europe) eingebrachte Resolution. Darin forderten sie die EU-Kommission auf, die Ausnahmegenehmigungen für die Verwendung des krebserregenden und erbgutverändernden Stoffes Chromtrioxid nicht zu erteilen. Im Gegensatz zur EU-Kommission sind die Parlamentarier*innen der Ansicht, dass die von den Herstellern im Antrag angegebenen Informationen zu möglichen Alternativen nicht ausreichen, um die Verwendung des Stoffes zuzulassen. Chromtrioxid werde „in großen Mengen und an vielen Standorten in der Union verwendet“, daher bestehe das Risiko „dass Arbeitnehmer diesem Stoff in erheblichem Maß ausgesetzt sein könnten“. Die von der EU-Kommission geplante weitreichende Zulassungsgenehmigung verstoße deshalb gegen die Grundsätze der europäischen Chemikalienpolitik. Die Parlamentarier*innen forderten, Zulassungen nur für konkret festgelegte Verwendungen zu erlauben, für die tatsächlich keine geeigneten und weniger schädlichen Alternativen zur Verfügung stehen.
Auch für Dolores Romano, Referentin für Chemikalienpolitik beim Europäischen Umweltbüro (EEB) ist die Sache klar: Eine Genehmigung könne nicht erteilt werden, wenn der Antragsteller nicht nachgewiesen hat, dass keine Alternativen zur Verfügung stehen. Die EU-Kommission wisse jedoch, dass solche Alternativen existierten: „Unternehmen, die Alternativen anbieten, waren sehr aktiv, organisierten Veranstaltungen, übermittelten Informationen im Rahmen öffentlicher Konsultationen usw.“, so Romano.
Chromtrioxid wird in Farben und Beschichtungen verwendet. Aufgrund seiner schädlichen Auswirkungen hat ihn die Europäische Chemikalienagentur 2010 als besonders besorgniserregende Substanz eingestuft.
Die Resolution des Parlaments hat keine rechtlich bindende Wirkung. Der Genehmigungsantrag muss noch vom Ausschuss der nationalen Experten genehmigt werden. [km]
Resolution des EP
Bewertung von Chromtrioxid durch die Europäische Chemikalienagentur
Dolores Romano (EEB) bei EndsEurope (kostenpflichtig)