EuGH: Chemikaliengesetze müssen eingehalten werden
Die Entscheidung der EU-Kommission von 2016, Bleichromat in Farben in der EU zu erlauben, war rechtswidrig. Das entschied der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vergangene Woche.
Da sichere Alternativen bestünden, hätte die EU-Kommission einem kanadischen Farbhersteller keine Ausnahmegenehmigung für die Substanzen Molybdatrot und Bleisulfochromatgelb erteilen dürfen. Die Stoffe, die eine Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellen, sind insbesondere für Wasserlebewesen hochgiftig. Deshalb dürfen sie unter der EU-Chemikalienverordnung REACH nicht verwendet werden – es sei denn, die EU-Kommission erteilt eine Ausnahmegenehmigung. Das tat sie 2016 für ein kanadisches Unternehmen, nachdem dieses erklärt hatte, dass es keine Alternativen für die Substanzen gebe.
Daraufhin klagte Schweden, wo die Stoffe bereits seit 30 Jahren nicht mehr verwendet werden und durch sichere Substanzen ausgetauscht wurden, gegen diese Entscheidung vor dem EuGH und erhielt jetzt Recht: Die EU-Kommission hätte die Genehmigung nicht erteilen dürfen.
Elise Vitali, Chemikalienexpertin des Europäischen Umweltbüros (EEB), begrüßte das Urteil und bezeichnete die ursprüngliche Zulassung als „Farce“, die „zeigt, wie tolerant die EU sich auf Kosten unserer Gesundheit und Umwelt gegenüber konservativen Geschäftsinteressen verhält“. Auch Alice Bernard, Anwältin bei der Umweltrechtsorganisation Client Earth, stellte fest, dass das Urteil eine klare Botschaft sende: Die EU-Kommission und nationale Regierungen müssten aufhören, „das Chemikalienrecht zum Schutz der […] Industrie zu beugen, anstatt die öffentliche Gesundheit in den Vordergrund zu stellen.“
Das Urteil führt dazu, dass die beiden Substanzen ab sofort nicht mehr in der EU verkauft oder hergestellt werden dürfen. [km]
EEB Pressemitteilung
ClientEarth Pressemitteilung
Urteil des EuGH (auf französisch)