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EuGH-Urteil: Erfolg für Bürgerinitiative "Stop TTIP"
EU-News | 11.05.2017
#Wirtschaft

EuGH-Urteil: Erfolg für Bürgerinitiative "Stop TTIP"

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Der Gerichtshof der Europäischen Union hat gestern die Entscheidung der EU-Kommission von 2014, die Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Stop TTIP“ nicht zuzulassen, für nichtig erklärt.

Die Initiatoren der EBI hatten beabsichtigt, dass die EU-Kommission dem Rat empfehle, das ihr erteilte Verhandlungsmandat für das Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA aufzuheben, und CETA, das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada, nicht abzuschließen.

Die EU-Kommission hatte im September 2014 den Beschluss gefasst, diese EBI nicht zu registrieren. Sie begründete diesen Schritt damit, dass die EBI eine unzulässige Einmischung in ein Gesetzgebungsverfahren darstelle, das außerhalb ihrer Befugnisse liege.

Das Gericht folgte der Auffassung der „Hüterin der Verträge“ nicht. Der Grundsatz der Demokratie mache es erforderlich, auch Rechtsakte in den Geltungsbereich der EBI einzuschließen, die Verhandlungsmandate für internationale Abkommen betreffen. „Stop TTIP“ habe zur rechten Zeit eine legitime demokratische Debatte ausgelöst.

Ungeachtet der Nichtzulassung hatte die inoffizielle, “selbst-organisierte” EBI mehr als 3 Millionen Unterschriften gesammelt und erreichte das Quorum in 23 Mitgliedstaaten.

Der Grünen-Abgeordnete im EU-Parlament Sven Giegold begrüßte die Entscheidung: „Das Urteil des EuGH ist ein starkes Signal gegen den Populismus: Unabhängige Richter verteidigen die Rechte der Bürger, nicht lautstarke Populisten. Das Urteil ist eine Ohrfeige für Jean-Claude Juncker. Der EU-Kommissionspräsident hatte die unliebsame Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA persönlich gestoppt. Mit dem Urteil wird die EU-Kommission in die Schranken verwiesen. Der EuGH hat die Stärke des europäischen Rechtes bewiesen: Die EU-Kommission kann den Bürgern keinen Maulkorb verpassen.“ [aw]

Mitteilung des EuGH
Reaktion von Sven Giegold

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