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Europäische Verbandsklage stärkt Durchsetzung von Verbraucherrechten
EU-News | 02.12.2019

Europäische Verbandsklage stärkt Durchsetzung von Verbraucherrechten

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Die EU-Länder haben sich am Donnerstag auf die europaweite Einführung von Sammelklagen geeinigt. Damit könnten Verbraucherverbände künftig direkt Ansprüche für geschädigte Bürgerinnen und Bürger einklagen.

Die geplante Richtlinie sieht vor, dass zugelassene Verbraucherorganisationen bei Massenschadensfällen Schadenersatz für Verbraucher vor Gericht geltend machen können. Dabei kann es sich um Geldzahlungen oder andere Leistungen wie Umtausch oder Reparatur handeln. Die Richtlinie geht über die deutsche Musterfeststellungsklage hinaus und würde demnach die Verbraucherrechte deutlich stärken. Bei dem deutschen Verfahren können zwar die gemeinsamen Fragen verbindlich geklärt, Unternehmen aber nicht zur Zahlung verpflichtet werden. Mit der EU-Sammelklage können Verbände direkt auf Zahlung oder andere Leistungen an die betroffenen Verbraucher klagen, sofern es sich um einheitliche Ansprüche handelt.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) und die europäische Verbraucherorganisation (Beuc) lobten den Ratsbeschluss. „Mit der europaweiten Einführung von Sammelklagen können Verbraucher künftig einfacher entschädigt werden,“ sagte Klaus Müller, Vorstand des Vzbv.

Monique Goyens, Generaldirektorin von Beuc, forderte darüber hinaus, einen Mechanismus zu schaffen, der Verbraucherorganisationen finanziell unterstützt, wenn sie einen Rechtsstreit anstreben.  

Die europäische Verbandsklage ist Teil des New Deal for Consumers, den die EU-Kommission im Frühjahr 2018 vorgestellt hat. Damit die Richtlinie in Kraft treten kann, müssen sich nun das EU-Parlament, der Ministerrat und die Kommission im Trilogverfahren noch auf eine gemeinsame Linie einigen. Von den Mitgliedstaaten ist sie dann in nationales Recht umzusetzen. [mbu]


Vorschlag der Kommission zur Stärkung der Verbraucherrechte

Beuc

Vzbv

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