Recht auf Reparatur ohne Toaster
Die EU geht weitere Schritte in Richtung Kreislaufwirtschaft. Das EU-Parlament stimmte mit großer Mehrheit für eine Stärkung des Rechts auf Reparatur. Der Rat einigte sich ebenfalls auf eine gemeinsame Position. Verbände begrüßen den Vorstoß, kritisieren aber die fehlende Bandbreite bei Produkten.
Recht auf Reparatur: Parlamentsposition steht
Das EU-Parlament hat am 21. November mit großer Mehrheit seinen Standpunkt zu einem verstärkten „Recht auf Reparatur“ angenommen. Damit sollen auch Abfallberge und andere Umweltauswirkungen des Massenkonsums verringert werden. Denn die Mehrheit der EU-Bevölkerung bevorzuge Reparaturen gegenüber Neukäufen, so das Parlament. Hersteller werden demnach künftig verpflichtet, Produkte auch nach Ablauf der gesetzlichen Garantiezeit zu reparieren, wenn eine Reparatur gleich viel oder weniger kostet. Ausnahme: Die Reparatur ist nicht machbar oder „ungünstig“. Zudem wollen die Abgeordneten die Garantiezeit um ein Jahr verlängern. Um das Reparieren attraktiver zu machen, sind außerdem Gutscheine, Leihgeräte und andere finanzielle Anreize für Reparatur geplant.
Berichterstatter René Repasi (S&D, Deutschland) sagte auf einer Pressekonferenz: „Wer eine Reparatur wünscht, soll auch eine erhalten können“. Ihm – und auch 519 Abgeordneten, die für den Standpunkt stimmten – war außerdem wichtig, dass unabhängige Betriebe, die Reparaturen und Instandsetzungen anbieten, sowie Endverbraucher alle nötigen Ersatzteile, Informationen und Werkzeuge zu angemessenen Preisen bekommen.
Das Bündnis Right to Repair (R2R) nannte das Ergebnis einen „Riesengewinn für Verbraucher“. Der angenommene Text gehe gegen exorbitante Reparaturkosten vor, indem er eine transparente Preisgestaltung für Ersatzteile vorsieht, ein offenes Reparatursystem fördere und gegen ungerechte reparaturfeindliche Praktiken der Hersteller vorgehe. Allerdings decke das Gesetz nur eine begrenzte Anzahl von Produkten ab. Der Verbraucherschutz erstrecke sich nach wie vor nicht auf problematischere und durch das Design irreparable Produkte wie viele Elektronik- und IKT-Produkte, Spielzeug und kleine Haushaltsgeräte. Dass Softwareblockaden bei der Reparatur von Handys in Zukunft verboten wären, begrüßte Katrin Meyer vom Runden Tisch Reparatur gegenüber der taz. Wer aber einen defekten Toaster oder ein Rührgerät besäße, könne das Recht auf Reparatur nicht in Anspruch nehmen.
Rat will Fristen verlängern und eine europäische Online-Reparaturplattform einrichten
Am 22. November hat der EU-Ministerrat ebenfalls seine Verhandlungsposition festgelegt. Der NABU hatte die Bundesregierung aufgefordert, sich bei der Abstimmung für ein starkes Recht auf Reparatur einzusetzen. Das Mandat des Rates unterstützt nach eigenen Angaben die allgemeinen Ziele der Richtlinie, bringe jedoch „einige Verbesserungen in Bezug auf die Reparaturpflicht, das Informationsformular und die Online-Plattform mit sich und behält die Wahlmöglichkeit zwischen Reparatur und Austausch bei“.
Der Rat möchte, dass das standardisierte EU-Reparaturformular nur von denjenigen vorgelegt werden muss, die gesetzlich zur Reparatur verpflichtet sind. Kleine Werkstätten sollen von der Pflicht ausgenommen werden. Im Standpunkt des Rates wird außerdem eine einheitliche europäische Online-Reparaturplattform anstelle von 27 nationalen Plattformen vorgeschlagen. Darüber hinaus möchte der Rat eine längere Umsetzungsfrist vorsehen, sodass die Unternehmen sechs Monate mehr Zeit haben, sich an die neuen Anforderungen anzupassen.
Der erste Termin für eine Trilogverhandlung zwischen den EU-Institutionen ist für den 7. Dezember angesetzt. [jg]
EU-Parlament: Reparieren statt ersetzen: Neue EU-Regeln für nachhaltiges Verbraucherverhalten
R2R: Unlocking consumer freedom: EU Parliament votes yes to right to repair
taz: Wenn die Spülmaschine nicht spült
Rat: Circular Economy: Council adopts position on a directive that enshrines consumers’ right to repair