Förderfähig und unverzichtbar: bürgerschaftliches Engagement

Zivilgesellschaftliches Engagement ist fundamental für ein vielfältiges, demokratisches Miteinander. Die Beteiligung von Verbänden ist für erfolgreiche gesellschaftspolitische Aushandlungsprozesse unverzichtbar. Die Umweltbewegung hat maßgeblich zum Aufbruch in Ost und West sowie zur ökologischen Modernisierung Deutschlands beigetragen. Diese wichtige Funktion muss als Element gesellschaftlicher Resilienz weiter unterstützt und gefördert werden.
Von Michael Kracht, BMUV
Die Stärkung freiwilligen Engagements spielt eine zentrale Rolle für unsere Gesellschaft und Demokratie und wird auch in der kürzlich verabschiedeten Engagementstrategie des Bundes bekräftigt. Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sind seit dem Weltgipfel in Rio 1992 als Partner für eine nachhaltige Entwicklung anerkannt. Der Bund fördert seit Jahrzehnten – in einem parteiübergreifenden Konsens – zivilgesellschaftliche Organisationen und Verbände, die sich für Soziales, Gesundheit, Sport, Kultur oder auch den Umwelt- und Naturschutz engagieren.
NGOs bringen fundierte und breit gefächerte Erfahrungen, Fachkenntnisse und Fähigkeiten ein. Sie setzen vor Ort Maßnahmen um, finden kreative Lösungen für konkrete Probleme. Umweltverbände informieren und sensibilisieren die Bevölkerung, erarbeiten neue politische Themenfelder, beraten und bilden in Umweltfragen fort. Sie tragen mit ihrer Arbeit wesentlich dazu bei, die Akzeptanz für eine erfolgreiche Umwelt- und Naturschutzpolitik zu erhöhen. Anders als etwa Wirtschaftsverbände werden Umweltverbände von ehrenamtlichem Engagement getragen und überwiegend durch Beiträge und Spenden von Bürger*innen finanziert. Damit die Stimme von Natur und Umwelt nicht unter die Räder kommt, ist auch eine angemessene staatliche Förderung notwendig und sinnvoll.

Das Bundesumweltministerium (BMUV) unterstützt deshalb die Umsetzung von Umwelt- und Naturschutzprojekten über die 1990 aufgelegte Verbändeförderung. Das Förderprogramm ist inhaltlich offen, um neue Themen aufgreifen und verschiedene Zielgruppen ansprechen zu können. Die Projekte müssen einen klaren ökologischen Schwerpunkt sowie breite Außenwirkung haben und darauf abzielen, öffentliches Bewusstsein und Engagement für Umwelt- und Naturschutz zu stärken. Jährlich stehen derzeit circa fünf Millionen Euro für das Programm zur Verfügung, die Nachfrage ist hoch. Wer den Fördertopf noch größer machen möchte, kann dazu mit dem Zuschlag aus dem Kauf der alle zwei Jahre erscheinenden Sonderbriefmarke „Für den Umweltschutz“ beitragen. Zur BMUV-Verbändeförderung bieten das Umweltbundesamt und das Bundesamt für Naturschutz eine Förderberatung an.
Es gibt aber noch weitaus mehr und umfangreichere Fördermöglichkeiten im Rahmen von themenspezifischen Programmen, etwa im Bereich Klima- und Naturschutz oder Digitalisierung, zur Engagementförderung oder zur Demokratiestärkung. Die Landschaft der Förderprogramme ist vielgestaltig und komplex – hier einen Überblick zu bekommen ist gerade für nicht Fördererfahrene, für kleinere Organisationen oder für ehrenamtlich Engagierte eine große Herausforderung.
Wegweiser durch das Förderlabyrinth
Einen ersten Zugang zu den Förderprogrammen von Bund, Ländern, Kommunen und der EU bietet die Förderdatenbank. Aktuell enthält die Förderdatenbank 2.461 Einträge. Um das passende Programm zu finden, kann man Filter und Suchbegriffe nutzen. Bei Nutzung der Suchkriterien „Umwelt“ plus „Verband/Vereinigung“ erhält man 414 Treffer; dies lässt sich weiter verfeinern.
Es hilft auch, direkt auf den Websites der Förderinstitutionen nachzusehen, hier finden sich neben den allgemeinen Dokumenten und Formularen für die Förderprogramme oft auch FAQs (Antworten zu häufig gestellten Fragen). Teils stehen auch Hotlines oder Kontaktadressen für eine direkte Förderberatung zur Verfügung. In einigen Themenfeldern wie Klimaanpassung, kommunaler oder natürlicher Klimaschutz, Digitales und KI oder auch nachhaltige Mobilität bieten zudem Kompetenzzentren eine programmübergreifende Orientierungsberatung an.
Auch wenn diese Hilfestellungen zunehmen, wird die Förderlandschaft von außen immer noch als schwer zugänglich wahrgenommen. Förderungen sollten bedarfsgerecht und gerade auch für zivilgesellschaftliche Akteure möglichst niedrigschwellig verfügbar sein. In der Engagementstrategie des Bundes ist daher auch die Aufgabe formuliert, Förderbedingungen und -verfahren engagementfreundlich zu gestalten und auch neue Förderansätze zu erproben. Hürden im Zuwendungsrecht lassen sich überwinden – wie etwa das Beispiel der Allgemeinen Richtlinie zur Förderung im Kulturbereich in Nordrhein-Westfalen zeigt. Auch eine ermöglichende Haltung bei der konkreten Rechtsanwendung auf Seiten der Zuwendungsgeber hilft weiter. Ermessenspielräume sollten als Chance zum Gestalten genutzt werden. Nicht zu vernachlässigen ist auch der Blick auf die Kapazitäten bei den Umweltverbänden selbst. Dazu gibt es unter anderem bei der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) Schulungen und Beratungsangebote.
Der Autor
Michael Kracht ist Leiter des Referats „Gesellschaftliche Gruppen und Verbände, Verbändeförderung, Tourismus, Sport“ im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Der persönliche Beitrag des Autors gibt nicht notwendigerweise die Auffassung des BMUV wieder.