Gemeinnützigkeit
Eine engagierte und kritische Zivilgesellschaft ist Garant dafür, dass unsere Demokratie lebt. Sie kann sich nur entfalten, wenn die vielfältige Ausgestaltung von Engagement auch respektiert und die notwendigen Freiräume hierfür gesichert werden. Das Gemeinnützigkeitsrecht darf nicht als politischer Hebel missbraucht werden. Über ihre Zu- oder Aberkennung zu entscheiden, ist Aufgabe von Finanzämtern und Gerichten, nicht von Parteien. Aus gutem Grund gehört diese Gewaltenteilung zum Grundverständnis unseres Rechtsstaates. Dies gilt umso mehr, weil die Umweltverbände durch ihr gerichtliches Engagement erst dafür gesorgt haben, dass EU-Umweltvorschriften und Völkerrecht wie die Aarhus-Konvention auch in Deutschland umgesetzt werden.
Der Deutsche Naturschutzring ist Teil des 2005 gegründeten "Bündnis für Gemeinnützigkeit". Dieses setzt sich zusammen aus großen Dachverbänden und unabhängigen Organisationen des Dritten Sektors sowie Einzelpersonen aus der Wissenschaft. Das Ziel ist es "Identität, Gewicht, Außenwirksamkeit und kooperative Aktionsfähigkeit des Dritten Sektors gegenüber Politik und Verwaltung zu stärken".