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Globales: Pestizide und Industriechemikalien auf dem Prüfstand
EU-News | 26.09.2016
#Chemikalien

Globales: Pestizide und Industriechemikalien auf dem Prüfstand

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© Foto: Hannah Fabian
Zur Eindämmung der Plastikflut werden internationale Regelungen gebraucht.

Im Rahmen der Rotterdam Konvention und des Stockholm Übereinkommens haben UN-ExpertInnen neue Chemikalien vorgeschlagen, die in den Konventionen geregelt werden sollen. Für beide Konventionen tagten zum zwölften Mal die zuständigen Überprüfungsausschüsse.

Das Chemikalienkontrollgremium der Rotterdam Konvention (Chemical Review Committee - CRC) empfiehlt, das hochgiftige Pestizid Carbofuran in einer bestimmten Form und Konzentration zu verbieten und im Annex III zu listen. Für Carbofuran und Carbosulfan soll außerdem bei der nächsten Vertragsstaatenkonferenz im nächsten Jahr entschieden werden, sie generell in den Anhang II aufzunehmen und sie dem Frühwarnsystem PIC zu unterziehen. Derzeit sind 47 Chemikalien im Anhang aufgeführt.

Nach den neuesten Daten der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (Food and Agriculture Organization of the United Nations, FAO) beläuft sich der Umsatz im internationalen Pestizidmarkt auf bis zu 480 Milliarden US-Dollar pro Jahr. Das UN-Umweltprogramm UNEP schätzt, dass rund drei Prozent der in der Landwirtschaft Tätigen weltweit an akuten Vergiftungen durch Pestizide leiden, wobei Jugendliche stärker gefährdet sind. Die Rotterdam Konvention (PIC-Konvention) ist ein multilaterales Umweltabkommen mit zurzeit 150 Vertragsstaaten, das die internationale Regulierung des Handels mit bestimmten gefährlichen Chemikalien sowie Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln zum Ziel hat, um somit Mensch und Umwelt vor möglichen Gefahren zu schützen und zu einer umweltverträglichen Verwendung der Stoffe beizutragen.

Das Kontrollgremium für langlebige organische Schadstoffe der Stockholm Konvention (Persistent Organic Pollutants Review Committee, POPRC) schlägt vor, kurzkettige chlorierte Paraffine beim nächsten Vertragsstaatentreffen auf die Verbotsliste zu setzen, beziehungsweise in den Annex A aufzunehmen. Ein weiterer "Kandidat" ist Hexachlorbutadien (HCBD) - bereits enthalten im Annex A. HCBD soll auch in den Annex C aufgenommenw erden, um zu regeln, dass dieser Stoff nicht mehr unabsichtlich in die Umwelt gelangen kann. Beim Verbrennen bildet HCBD stark toxische Dämpfe.

Pentadecafluoroctansäure (PFOA oder Perfluoroctansäure), ihre Salze und PFOA-verwandte Verbindungenwurden ebenso als so risikoreich bestätigt, dass sie die nächste Überprüfungsstufe erreicht haben. PFOA wird unter anderem für die Herstellung von antihaft-Beschichtungen in Bratpfannen verwendet. Auch das Milben- und Zeckenbekämpfungsmittel Dicofol ist so kritisch bewertet worden, dass es in die nächste Überprüfungsstufe aufgenommen wird.

Das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe, auch POP-Konvention, regelt völkerrechtlich bindend Verbote und Beschränkungen für langlebige organische Schadstoffe (Persistent Organic Pollutants, POPs). Die Konvention, die 2004 in Kraft trat und inzwischen von 180 Staaten ratifiziert wurde, gilt für bestimmte Pestizide wie DDT, polychlorierte Biphenyle sowie unerwünschte Nebenprodukte, das sogenannte "dreckige Dutzend". Die Konvention wurde aber schon erweitert.

Die nächsten Sitzungen der Konferenz der Vertragsparteien (COP) für beide Konventionen finden, zusammen mit der des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, vom 24. April bis 5. Mai 2017 in Genf statt. [jg]

Pressemitteilung

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