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LULUCF: Einigung über Klimaziele im Landnutzungssektor
EU-News | 17.11.2022
#Biodiversität und Naturschutz #Landwirtschaft und Gentechnik

LULUCF: Einigung über Klimaziele im Landnutzungssektor

Gesunder Wald
© AdobeStock/zlikovec
Bewaldete Landschaft

Bei den Trilogverhandlungen zur LULUCF-Verordnung ist es zu einer Einigung gekommen. Durch die Anhebung des Sektorziels steigt auch das EU-Klimaziel bis 2030. Umweltverbände kritisieren mangelnde Ambitionen und zu viele Schlupflöcher.

Die Klimaziele der Europäischen Union im Landnutzungssektor werden leicht angehoben. Am vergangenen Donnerstag einigten sich das Europäische Parlament, Rat und Kommission im Trilog auf Änderungen der Verordnung zu Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF). Die LULUCF-Verordnung ist Teil des „Fit for 55“-Pakets und reguliert die Bindung und Freisetzung von Treibhausgasen aus Böden, Wäldern, Mooren und Biomasse. Im Gegensatz zu anderen Sektoren sind insbesondere intakte Wälder und Moore eine Kohlenstoffsenke, das heißt es wird mehr Kohlenstoff gebunden als freigesetzt. Mit der Verordnung soll diese Senkenfunktion ausgebaut werden.

Neues Ziel: -310 Millionen Tonnen

Die Einigung sieht die Erhöhung des EU-Ziels für 2030 für den Netto-Treibhausgasabbau des Sektors auf 310 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente vor. Im Vergleich zum vorherigen Sektorziel ist das eine Steigerung von 15 Prozent. Damit ist auch das Gesamtziel der EU zur Reduktion der Treibhausgase bis 2030 auf 57 Prozent erhöht worden. Die derzeitige Regel, nach der die Freisetzung durch Emissionen die Bindung von Kohlenstoff lediglich nicht übersteigen darf ("No-Debit-Regel"), soll bis 2025 weiter gelten. Für den Zeitraum von 2026-2030 soll jeder Mitgliedstaat ein verbindliches Ziel erfüllen, bei dem die CO2-Bindung die Emissionen übersteigt. Hierbei sollen die EU-Staaten einen linearen Pfad verfolgen, der im Jahr 2022 mit dem Durchschnittswert ihrer Treibhausgasinventardaten für die Jahre 2021, 2022 und 2023 beginnt und im Jahr 2030 mindestens bei dem für das Land festgelegten Wert endet.

Flexible Buchführung  

Darüber hinaus sieht die Vereinbarung weiterhin die Möglichkeit vor, erreichte Einsparungen zwischen den Mitgliedstaaten zu übertragen und überschüssige Emissionszuteilungen im Rahmen der Lastenteilung (Effort-Sharing) zu verwenden. Auch Flexibilitäten werden beibehalten: So sollen etwa EU-Staaten, die von extremen Ereignissen, wie Waldbränden, Stürmen und Schädlingsbefall betroffen sind, unterstützt werden. Kohlenstoffverluste durch solche Störungen können dann aus der Bilanzierung herausgenommen werden. Die Flexibilitätsmechanismen dürfen bis zu einer bestimmten Obergrenze in Anspruch genommen nehmen, sofern entsprechende Nachweise erfolgen. Durch den Einsatz von mehr geografischen Daten und Fernerkundung soll zudem die Überwachung, Berichterstattung und Überprüfung der Emissionen und Bindungen verbessert werden. Bei zu geringen Fortschritten sind die EU-Staaten verpflichtet, Korrekturmaßnahmen zu ergreifen. Bei Nichteinhaltung der Zielvorgaben wird eine Strafe verhängt: 108 Prozent der Treibhausgasemissionen, die über das Budget von 2026-2029 hinausgehen, werden dann auf das Ziel für 2030 draufgeschlagen.

Geringer Ehrgeiz und Schlupflöcher

Unter anderem der Flexibilitätsmechanismus sorgt bei Umweltverbänden jedoch für Kritik an der vereinbarten LULUCF-Verordnung. Das Climate Action Network Europe (CAN) und die Waldschutzorganisation FERN attestieren der Verordnung mangelnde Ambitionen und fehlende Transparenz. Der relativ positiv aufgenommene Vorschlag der EU-Kommission und sogar Verbesserungen durch das Parlament seien nun durch die Mitgliedstaaten, insbesondere die skandinavischen Länder, stark abgeschwächt worden. Durch den Ausschluss der von Extremereignissen verursachten Emissionen werde signalisiert, dass eine schlechte Waldbewirtschaftung, die Kalamitäten befördere, ohne Folgen bleiben könne. Bei dem Gesamtziel von 310 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten handele es sich zudem um ein „Papierziel“, da die Ziele der Mitgliedstaaten relative nationale Werte seien. CAN und FERN kritisieren auch, dass die Verordnung ermöglicht, die Unterschreitungen der Ziele des einen EU-Staats mit Überschreitungen in einem anderen abzuschreiben. Ulriikka Aarnio, Senior Policy Coordinator zu Landnutzung und Kohlenstoffsenken bei CAN Europe, bezeichnete das Ergebnis der Verhandlungen zwar als eine Verbesserung der geltenden Regeln. Aber gleichzeitig hätten die Mitgliedstaaten „darauf bestanden, viele Schlupflöcher wieder einzuführen, die es ihnen ermöglicht bei der Atmosphäre zu schummeln, aber auf dem Papier gut auszusehen.“

Bevor die neue LULUCF-Verordnung in Kraft treten kann, müssen das EU-Parlament und der Rat die Einigung noch formell genehmigen. [bp]

Pressemitteilung Rat

Pressemitteilung EU-Parlament

Pressemitteilung FERN

Pressemitteilung CAN Europe

 

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