Neue CLP-Kennzeichnung, Gefahrenklassen für Umwelthormone

Die EU-Kommission hat am Montag neue Vorschriften für das Inverkehrbringen von Chemikalien vorgeschlagen. Neben einer überarbeiteten Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien (CLP) hat die Kommission auch neue Gefahrenklassen für endokrine Disruptoren und für weitere schädliche chemische Stoffe angenommen.
Die EU-Kommission will damit den Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Stoffen verbessern. Der Legislativvorschlag zur Änderung der CLP-Verordnung sieht bessere und schnellere Verfahren für alle Akteure vor, um über die Gefahren von Chemikalien, die in der EU in Verkehr gebracht werden, zu informieren – unter anderem auch online. Es gebe einfachere und klarere Kennzeichnungs- und Werbevorschriften einschließlich einer Mindestschriftgröße. In Zukunft dürfte neben den Mitgliedstaaten und der Industrie auch die EU-Kommission Vorschläge zur Einstufung potenziell gefährlicher Stoffe erarbeiten, was die Identifizierung gefährlicher Stoffe beschleunigen würde, hofft die EU-Kommission. Außerdem gebe es zum ersten Mal spezifische Vorschriften für nachfüllbare chemische Produkte, damit Verbraucher*innen Produkte wie Haushaltschemikalien auf sichere Weise kaufen und verwenden können.
Ein ebenfalls vorgelegter delegierter Rechtsakt werde im Rahmen der CLP-Verordnung außerdem neue Gefahrenklassen für endokrin wirksame Stoffe (Umwelthormone) sowie für Chemikalien einführen, die in der Umwelt nicht abgebaut werden und sich in lebenden Organismen anreichern können oder die Gefahr bergen, in den Wasserkreislauf, einschließlich des Trinkwassers, zu gelangen und sich dort zu verbreiten.
EU-Rat und EU-Parlament müssen dem Vorschlag zur Änderung der CLP-Verordnung noch zustimmen, den delegierten Rechtsakt zu neuen Gefahrenklassen gilt es von beiden Institutionen noch zu prüfen. Letzterer könnte Anfang 2023 in Kraft treten. [jg]
EU-Kommission schlägt klarere Regeln zur Kennzeichnung von Chemikalien vor