Neue Regeln: Was zählt die Leistung der Natur und wie wird gezählt?
Die EU-Kommission beziehungsweise die zuständige Statistikbehörde Eurostat hat die Verordnung zur umweltökonomischen Gesamtrechnung angepasst. Neu sind Vorschriften für Rechnungen zum Wald, über Umweltbeihilfen und zu Ökosystemen. Parlament und Rat müssen den Vorschlag aber noch annehmen.
Der Vorstoß der EU-Kommission für die Aktualisierung der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 in Bezug auf die Einführung neuer Module für die umweltökonomischen Gesamtrechnungen stammt vom 11. Juli. Es sollen drei neue Bereiche angefügt werden:
- Anhang VII für Waldrechnungen,
- Anhang VIII für Rechnungen über Umweltbeihilfen und ähnliche Transfers und
- Anhang IX für Ökosystemrechnungen.
Bei den Waldrechnungen geht es unter anderem um den Holzwert, nicht genutzte Wälder, Angaben zu Nettogewinnen und –verlusten sowie spezielle Nutzungen (Holzkohle). Die monetäre Bewertung von Ökosystemen soll jährlich durch die Mitgliedstaaten erfolgen und umfasst Bereiche wie Bestäuberleistung, globale und lokale Klimaregulation, Naturtourismus oder Luftfiltration. Es gibt 12 Ökosystemtypen von Siedlungsgebieten über Weideland oder Flüsse und Kanäle bis zum Meer. Ziel ist es unter anderem, internationale Vorgaben der Vereinten Nationen zur umweltökonomischen Gesamtrechnung (System of Environmental-Economic Accounting, SEEA) umzusetzen sowie die Vorgaben über die Wiederherstellung der Natur kontrollieren zu helfen.
Umweltökonomische Gesamtrechnungen bilden einen vielfach nutzbaren statistischen Rahmen, in dem Wirtschafts- und Umweltdaten zusammengeführt werden. Mit ihnen werden der Beitrag der Umwelt zur Wirtschaft und die Auswirkungen der Wirtschaft auf die Umwelt in kohärenter und vergleichbarer Weise mithilfe makroökonomischer volkswirtschaftlicher Statistiken ermittelt. [jg]