NGOs kritisieren deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie zu CSR

Vergangene Woche hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der börsennotierte Unternehmen, Versicherer und Finanzdienstleister verpflichtet, über die ökologischen und sozialen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit zu berichten. Damit soll die EU-Richtlinie (2014/95/EU) zur CSR-Berichterstattung in deutsches Recht umgesetzt werden.
Dies muss bis 6. Dezember geschehen, die CSR-Richtlinie (Corporate Social Responsibility - auf Deutsch etwa unternehmerische soziale Verantwortung) gilt dann ab dem Geschäftsjahr 2017. Während die Wirtschaft sich größtenteils mit dem Regierungsentwurf zufrieden zeigt, kritisiert ihn ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis, darunter Germanwatch, der DGB oder der Bundesverband der Verbraucherzentralen.
Mit den Vorschlägen des Bundeskabinetts wären gerade einmal 300 von 11.000 Unternehmen in Deutschland zur Berichterstattung über ihren Umgang mit Umwelt und Gesellschaft verpflichtet. Zudem enthalte der Entwurf viele Schlupflöcher, die eine aussagekräftige Berichterstattung verhinderten, heißt es in der Einschätzung des Bündnisses.
Nur wenige Monate nach dem Klima-Abkommen von Paris und der Verabschiedung der Globalen Ziele zur Nachhaltigen Entwicklung (Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen verpasse es die Bundesregierung, die großen deutschen Unternehmen zur Berichterstattung über ihren Beitrag zur Bewältigung der globalen Herausforderungen zu verpflichten. [mbu]
EU-CSR-Richtlinie
NGO-Bewertung des Entwurfs der Bundesregierung