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VCD bringt Bewegung in Verkehrswende
News | 10.02.2022
#Mobilität

VCD bringt Bewegung in Verkehrswende

VCD-Mitglieder vor Reichstagsgebäude
© Joerg Farys_VCD
VCD-Mitglieder vor Reichstagsgebäude

Am Donnerstag hat der ökologische Verkehrsclub Deutschland (VCD) den Entwurf für ein Bundesmobilitätsgesetz vorgelegt. Damit liegt der Entwurf für einen Rechtsrahmen vor, der für die Neuausrichtung des deutschen Verkehrssystems unerlässlich ist.

Bereits im Frühjahr 2021 präsentierte der VCD eine „Verfassung für den Verkehr“, wie die VCD-Bundesvorsitzende Kerstin Haarmann den Gesetzesvorschlag damals bezeichnete. Die Ampel-Regierung hat sich im Koalitionsvertrag für eine „nachhaltige, effiziente, barrierefreie, intelligente, innovative und für alle bezahlbare Mobilität“ ausgesprochen und der VCD zeigt, wie es geht, diese umzusetzen. „Das Bundesmobilitätsgesetz (BuMoG) nimmt erstmals alle Verkehrsträger gleichberechtigt in den Blick und ermöglicht so die Umsetzung der Klimaziele im Verkehrssektor durch eine integrierte Planung und Finanzierung der Bundesverkehrswege. Im Vordergrund stehen der Mensch und seine Mobilitätbedürfnisse“, betonte Haarmann.

Im Bundesmobilitätsgesetz werden erstmals strategische Leitziele für den Verkehrssektor definiert, etwa zu Verkehrssicherheit oder Umwelt-, Klima- und Gesundheitsschutz. Zudem enthält der Gesetzesvorschlag einen Bundesmobilitätsplan, der konkret aufzeigt, wie diese Leitziele umzusetzen sind. Er soll vom Bundesverkehrsministerium entwickelt und vom Parlament verabschiedet werden, und zwar mit verbindlichen Finanzierungszusagen.

Kerstin Haarmann
Im Vordergrund stehen der Mensch und seine Mobilitätbedürfnisse.
Kerstin Haarmann
Bundesvorsitzende des VCD und DNR-Präsidiumsmitglied

Im Unterschied zum bisherigen Bundesverkehrswegeplan wird Mobilität im Gesetzentwurf unter ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten in den Blick genommen. Dieser integrative Ansatz bedeutet: Die verschiedenen Verkehrsträger wie Straße und Schiene werden gemeinsam und im Vergleich zueinander betrachtet. Voraussetzung für das Gelingen der Verkehrswende ist die gesicherte Finanzierung von Maßnahmen, die das Bundesmobilitätsgesetz erst ermöglicht. Das schaffe Planungssicherheit und bündele Planungskapazitäten für die dringendsten Projekte, so der VCD.

Der Verkehrsclub sieht nun die Bundesregierung in der Pflicht. Juristische Rückendeckung bekommt die Initiative des VCD durch den vor knapp einem Jahr ergangene Klimaschutz-Entscheid des Bundesverfassungsgerichts. Dort ist der Verkehrssektor beispielhaft als Handlungsfeld benannt.

Der Gesetzentwurf wurde von renommierten Staats- und Verwaltungsrechtlern der Goethe-Universität Frankfurt/Main und der Universität Passau sowie der Kanzlei für Infrastrukturrecht W2K erstellt. Zudem gibt es ein verfassungsrechtliches Gutachten zu den nationalen Auswirkungen und zur Vereinbarkeit mit EU-Recht. [mbu]

Bundesmobilitätsgesetz

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