Verstoß gegen Umweltrecht: EuGH-Urteil gegen Deutschland
Der Europäische Gerichtshof hat Deutschland zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und zu einem besseren Schutz von artenreichem Grünland verurteilt. Die Richter*innen gaben einer Klage der EU-Kommission statt. Der NABU begrüßt das Urteil.
Pflanzen wie Margerite, Wiesenbocksbart oder Wiesensalbei haben es schwer – und das schon seit Jahren. Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kommt Deutschland den Verpflichtungen der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie nicht nach, weil es blütenreiche Wiesen in Natura-2000-Gebieten nicht ausreichend schützt. Mähwiesen und Berg-Mähwiesen, die von Bedeutung für Bestäuberinsekten wie Bienen und Schmetterlinge sind, weisen in Deutschland einen ungünstigen Erhaltungszustand auf. Ebenso wie die Schutzmaßnahmen, um dagegen vorzugehen. Aufgrund nicht nachhaltiger Agrarpraktiken in verschiedenen geschützten Gebieten wurden die Flächen erheblich verkleinert oder sind gänzlich verschwunden. Nun muss Deutschland nachliefern, anderenfalls drohen hohe Geldstrafen. Die EU-Kommission hatte nach einem Aufforderungsschreiben 2019 und einer mit Gründen versehenen Stellungnahme im darauffolgenden Jahr bereits 2021 Klage eingereicht (EU-News 02.12.2021).
Der NABU – der schon 2014 in einer Beschwerde an die EU-Kommission auf den Missstand hingewiesen hatte – begrüßte das Urteil. Denn durch die Umwandlung von Grünland in Acker sowie zu starke Düngung und häufiges Mähen seien seit 2006 etliche Flachland- und Berg-Mähwiesen verloren gegangen: 18.000 Hektar. Die Organisation forderte nach diesem „alarmierenden Weckruf für besseren Naturschutz“ einen verbindlichen und vom Bund koordinierten Aktionsplan zum Erhalt bedrohter Lebensräume in Schutzgebieten mit verbindlichen und spezifischen Zielen und Maßnahmen. Bund und Länder müssten dem Artenverlust in Schutzgebieten in Deutschland nun entschieden entgegentreten und die notwendigen Finanzmittel bereitstellen. In der EU-Agrarpolitik müsse es für gesellschaftliche Leistungen wie der Schutz von artenreichen Wiesen „eine attraktive Honorierung“ geben.
DNR-Geschäftsführer Florian Schöne forderte auf LinkedIn „klare Vorgaben zur Mahd oder Düngung auf FFH-Grünland sowie eine attraktive, unbürokratische Förderung für die Landwirtschaft, verbunden mit einer qualifizierten Beratung“.
Nicht der erste Verstoß gegen EU-Naturschutzrecht
Bereits im September 2023 wurde Deutschland vom EuGH verurteilt, da es in seinen Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebieten gegen EU-Naturschutzrecht verstoßen hat (EU-News 21.09.2023). Der EuGH stellte drei Missstände fest: Die unzureichende rechtliche Sicherung von 88 der 4.606 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Natura-2000-Gebiete). Ebenso fehlten für diese 88 Gebiete detaillierte Erhaltungsziele für geschützte Arten und Lebensräume je Gebiet. Außerdem hat Deutschland für 737 der 4.606 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nicht die nötigen Erhaltungsmaßnahmen festgelegt. [jg]
NABU: EuGH-Urteil gegen Deutschland: „Alarmierender Weckruf für besseren Naturschutz“