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Zahnfüllungen ohne Quecksilber noch vor 2030?
EU-News | 27.08.2020
#Kreislaufwirtschaft #Chemikalien

Zahnfüllungen ohne Quecksilber noch vor 2030?

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Foto: Matthias Rietschel

Die EU-Kommission hat ein mögliches Komplettverbot von Dentalamalgam geprüft und will übernächstes Jahr einen Vorschlag für den schrittweisen Ausstieg vorlegen.

Quecksilber stellt nach wie vor eine Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Umwelt dar, wenn es über Abwasser in Flüsse und Seen und darüber wieder in die Nahrungskette gelangt. In einem neuen Bericht an das EU-Parlament und den Rat der EU kommt die EU-Kommission zu dem Schluss: „Der schrittweise Ausstieg aus der größten verbleibenden Verwendung von Quecksilber – Dentalamalgam – [ist] technisch und wirtschaftlich vor 2030 machbar.“ Sie kündigt an, 2022 einen Vorschlag für ein Verbot von Dentalamalgam zu veröffentlichen. Bisher ist die Verwendung von quecksilberhaltigen Amalgam-Füllungen nur für Kinder unter 15 Jahren und Schwangere verboten.

Im Rahmen der internationalen Minamata-Konvention wolle die EU-Kommission sich außerdem dafür einsetzen, dass bereits in der EU verbotene quecksilberhaltige Produkte auch weltweit nicht mehr verwendet werden dürfen. Zudem werde sie prüfen, ob „nicht nur das Inverkehrbringen, sondern auch die Herstellung und die Ausfuhr bestimmter mit Quecksilber versetzter Produkte“ verboten werden sollte. [km]

Bericht der EU-Kommission

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