ECHA will Bisphenol A in Thermopapier verbieten
Der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hat den Vorschlag Frankreichs unterstützt, Thermopapier vom Markt zu nehmen, das Bisphenol A enthält. Dadurch sollen vor allem KassiererInnen gesundheitlich entlastet werden, die viel mit Thermopapier in Form von Rechnungen oder Rezepten in Kontakt kommen.
Während der RAC das Risiko für ArbeiterInnen als unzureichend kontrolliert ansieht, stellt er aber keine Gefahr für KonsumentInnen fest. Der Ausschuss für sozioökonomische Analyse wird sich im September mit dem Verbotsvorschlag beschäftigen und Ende des Jahres einen Bericht veröffentlichen.
Bisphenol A (BPA) gilt als hormonell wirksam und wird als Weichmacher in zahlreichen Plastikprodukten eingesetzt, auch in Verpackungen für Lebensmittel. Frankreich hatte deshalb im Januar 2015 BPA in allen Verpackungen, Containern und Gebrauchsgegenständen verboten. Dieses Verbot wird allerdings gerade von der französischen Industrie angefochten.
Die Umweltorganisation CHEM Trust äußert sich jedoch besorgt, dass nach einem Verbot BPA durch andere ebenso gefährdende Stoffe ersetzt werden könne wie Bisphenol S oder F.
Darüber hinaus hat der RAC sich dafür ausgesprochen, den Einsatz des Flammschutzmittels decaBDE einzugrenzen. Die ECHA hatte decaBDE als besonders besorgniserregenden Stoff klassifiziert, der sich in der Umwelt ablagert und dauerhaft giftig ist. [es]
Stellungnahme ECHA (engl.)
Stellungnahme CHEMTrust (engl.)
Zum Vorschlag von Frankreich (frz.)