Weichmacher in Spielzeug: neue EU-Richtlinie
In Spielzeug darf künftig sehr viel weniger des Weichmachers Bisphenol A (BPA) enthalten sein als bisher. Am 24. Mai ist eine entsprechende EU-Richtlinie zur Ergänzung des Anhangs II der Spielzeugrichtlinie im Amtsblatt erschienen, die den Gehalt auf 0,04 Milligramm pro Liter (Migrationsgrenzwert) beschränkt. 20 Tage später tritt sie in der gesamten EU in Kraft. Bisher gab es ähnlich strenge Grenzwerte nur für Säuglingsflaschen, die gar kein BPA mehr enthalten dürfen. Bisphenol A gilt als reproduktionstoxisch der Kategorie 1B, ist also aufgrund seiner hormonähnlichen Wirkung fortpflanzungsschädigend.
Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen spätestens am 25. November 2018 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie nachzukommen. [jg]