Klage gegen schwache 2030-Klimaziele der EU eingereicht
Zehn Familien aus sechs EU-Staaten, Kenia und Fidschi haben am Donnerstag beim Gericht der EU (EuG) Klage gegen zentrale Klimaschutzgesetze der EU eingereicht.
Die Kläger*innen sind aus Deutschland, Frankreich, Italien, Portugal, Schweden, Rumänien sowie aus Kenia und von den Fidschi-Inseln. Ihrer Auffassung nach ist das 2030-Ziel der EU, den Ausstoß von Treibhausgasen um 40 Prozent im Vergleich zu 1990 zu verringern, nicht angemessen – angesichts der dramatischen Folgen des Klimawandels. Die Grundrechte auf Leben, Gesundheit, Eigentum und Arbeit könnten nicht geschützt werden.
Die Klage bezieht sich auf die Richtlinie des Emissionshandelssystems (EU-ETS) für die vierte Handelsperiode (2021 bis 2030), die Klimaschutz-Verordnung (vormals Lastenteilung, Effort Sharing Regulation) und die Verordnung zur Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF). Die Kläger*innen wollen erreichen, dass das EU-Parlament und der Rat diese gerade erst beschlossenen Gesetze annullieren.
Zahlreiche Klima- und Umweltschutzorganisationen, darunter das Climate Action Network (CAN) Europe, Germanwatch und Protect the Planet, aber auch Wissenschaftler*innen und Bürger*innen unterstützen die Klage.
Das EuG wird nun zunächst die Zulässigkeit der Klage prüfen. [aw]
CAN Europe
Germanwatch
Protect the Planet
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