Nachhaltige Unternehmensführung: Nicht nur freiwillige Vereinbarungen
Das EU-Parlament fordert verbindliche Nachhaltigkeitsstandards für Unternehmen. In einem am Donnerstag verabschiedeten Bericht machten die Abgeordneten auf aus ihrer Sicht unzureichende Vorgaben der EU-Kommission aufmerksam.
Unternehmen und deren Vorstände müssten gesetzlich zu nachhaltigem Handeln verpflichtet werden, erklärten 347 von 696 Abgeordneten und stimmten damit für einen Bericht von Pascal Durand (Renew, Frankreich). Man könne sich nicht allein darauf verlassen, dass Unternehmen freiwillig Informationen über die Auswirkungen ihrer Aktivitäten offenlegten. Sie forderten die EU-Kommission auf, die Richtlinie über die nicht-finanzielle Berichterstattung (non-financial reporting directive, NFRD) auf alle in der EU tätigen börsennotierten und nicht-börsennotierten Großunternehmen auszuweiten. Dabei solle insbesondere auf Unternehmen geachtet werden, „die häufig mit illegalen Geschäftsaktivitäten verbunden sind, z.B. Umweltverbrechen, illegaler Wildtierhandel, Korruption oder Finanzkriminalität“, heißt es aus dem Parlament.
Ein verbindlicher EU-Rahmen müsse verschiedene Nachhaltigkeitsthemen im Zusammenhang mit der nichtfinanziellen Berichterstattung abdecken und sicherstellen, dass veröffentlichte Informationen „vergleichbar, überprüfbar und objektiv sind, zeitlich begrenzte Nachhaltigkeitsziele enthalten und über eine EU-weite digitale Plattform öffentlich zugänglich sind.“ Von Unternehmen verfasste Nachhaltigkeitsstrategien sollten „messbare, zeitgebundene und wissenschaftlich fundierte Ziele enthalten, die mit den Verpflichtungen der EU in Bezug auf Umwelt, Klimawandel, Biodiversität und Entwaldung übereinstimmen.“ [km]
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