Bundesrat und Bundestag verabschieden längst überfälliges Insektenschutzpaket
Unrühmliche Hängepartie für besseren Insektenschutz hat doch noch ein Ende
Berlin - Nach monatelangen Verhandlungen und ständigen Vertagungen haben Bundestag und Bundesrat gestern bzw. heute das Insektenschutzpaket bestehend aus einer Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes sowie einer Novelle der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung auf den Weg gebracht. Die Umweltorganisationen BUND, DUH, Greenpeace, NABU, WWF und der Umweltdachverband DNR begrüßen das Paket als längst überfälligen Schritt, dem weitere Maßnahmen zum Schutz der Insekten folgen müssen. „Nach einer dramatischen Hängepartie haben Bund und Länder in letzter Sekunde einen naturschutzpolitischen Offenbarungseid verhindert“, so die Umweltorganisationen in ihrer gemeinsamen Einschätzung. Die Verabschiedung des Pakets sei ein wichtiger Schritt für mehr Insektenschutz, könne aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Ergebnis vor allem beim Pestizidverbot in Schutzgebieten deutlich hinter den Vereinbarungen des Aktionsprogramms Insektenschutz der Bundesregierung zurückgeblieben sei.
Mit einer unlauteren Kampagne hatte die Agrarlobby bis zuletzt Falschinformationen zum angeblichen Flächenumfang des Pestizidverbots verbreitet und einen gesetzlichen Vorrang freiwilliger Maßnahmen gefordert. Zudem hätte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion durch eine unrühmliche Blockadepolitik das Paket fast noch komplett zu Fall gebracht. Die anhaltenden Kontroversen trugen zur massiven Verunsicherung von Landwirt*innen bei, die sich schon heute im Naturschutz engagieren. „Der dramatische Rückgang der Insekten in unserer Landschaft hat gravierende Folgen für Umwelt und Landwirtschaft. Ohne einen umfassenden Erhalt der Insektenvielfalt in Schutzgebieten kann auch die Bestäuberleistung für die Landwirtschaft auf Dauer nicht gesichert werden“, so die Verbände weiter. Mit Blick auf die kommende Legislaturperiode fordern die Verbände, das vorliegende Aktionsprogramm konsequent umzusetzen und Maßnahmen wie die Umsetzung von sogenannten Refugialflächen oder das Ziel von 10 Prozent Landschaftselementen in der Agrarlandschaft verbindlich zu regeln.