Pressemitteilung | 28.11.2017
Glyphosat-Entscheidung von Minister Schmidt ist schwerer Vertrauensbruch
Schöne: „Bundeslandwirtschaftsministerium hat sich als ehrlicher Gesprächspartner diskreditiert“
Anlässlich der eigenmächtigen Zustimmung von Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt zur Zulassungsverlängerung für Glyphosat kündigt der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) seine Gesprächsbereitschaft mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) auf.
„Wer gegen die Regeln der Regierungspolitik verstößt und die Interessen von Umwelt und Verbrauchern mit Füßen tritt, muss sich nicht wundern, wenn er als verlängerter Arm der Agrarindustrie keine gesellschaftliche Akzeptanz mehr erfährt."
DNR-Generalsekretär Florian Schöne
„Wer gegen die Regeln der Regierungspolitik verstößt und die Interessen von Umwelt und Verbrauchern mit Füßen tritt, muss sich nicht wundern, wenn er als verlängerter Arm der Agrarindustrie keine gesellschaftliche Akzeptanz mehr erfährt“, sagte DNR-Generalsekretär Florian Schöne. Der DNR betrachte die Entscheidung als schweren Vertrauensbruch. In der Konsequenz werde man sich an laufenden Dialogprozessen im Bundeslandwirtschaftsministerium nicht weiter beteiligen und die Mitarbeit in der „Partnerschaft für Landwirtschaft und Umwelt“ des BMEL aufkündigen. „Solange sich das BMEL mit seinem Minister nicht an die Absprachen hält, sehen wir keine Grundlagen mehr für eine Gesprächsbereitschaft. Damit erweist Schmidt einer bäuerlichen und umweltfreundlichen Landwirtschaft einen Bärendienst“, so Schöne weiter.
Aus Sicht des DNR habe Minister Schmidt mit seiner regelwidrigen Entscheidung einem vertrauensvolleren Austausch zwischen Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz erheblichen Schaden zugefügt. Verlässlichkeit und Planbarkeit seien ein hohes Gut in der Politik, auf das Minister Schmidt in der Agrarpolitik immer wieder hinweise. Der Alleingang im Interesse der Agrarindustrie habe Schmidt bei allen Gesprächspartnern diskreditiert und deutlich gemacht, dass das Schicksal der Landwirtschaft im BMEL nach derzeitigem Zuschnitt nicht gut aufgehoben ist.