Glyphosateinsatz in Wasserschutzgebieten muss dringend verhindert werden
Berlin – Am morgigen Freitag stimmt der Bundesrat über Änderungen der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung ab. Anlässlich des Vorstoßes einiger Bundesländer, die Einschränkungen zur Glyphosatanwendung in Heilquellen- und Wasserschutzgebieten zu streichen, kommentiert DNR-Geschäftsführer Florian Schöne:
„Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag verpflichtet, bis Ende 2023 ein Glyphosatverbot in Deutschland einzuführen. Doch anstatt den Ausstieg aus dem umweltschädlichen Totalherbizid umzusetzen, droht nun die Streichung weiterer Auflagen. Die Erlaubnis, den Wirkstoff auch in Wasserschutzgebieten einzusetzen, wäre ein enormer Rückschritt und käme einem Kniefall vor der Agrar- und Pestizidlobby gleich. Glyphosat hat in Gebieten, die unser Trinkwasser schützen, nichts zu suchen. Im Wasser lebende Organismen müssen vor dem Wirkstoff konsequent geschützt werden.
Wir appellieren an die Länderkammer, diesen rückwärtsgewandten Antrag entschieden abzulehnen. Anstatt unverantwortliche Blankoschecks für Glyphosat zu erteilen, muss die Pestizidausbringung insgesamt deutlich reduziert werden. Hierfür brauchen wir weitaus größere Anstrengungen, um die europäischen und nationalen Pestizid-Reduktionsziele verbindlich umzusetzen. Deshalb muss das Bundeslandwirtschaftsministerium noch vor der Sommerpause endlich ein ambitioniertes „Zukunftsprogramm Pflanzenschutz“ vorlegen.“
Hier finden Sie unseren Offenen Brief vom 3. Mai an Bundesminister Özdemir zum Zukunftsprogramm Pflanzenschutz.