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Europäisches Parlament setzt sich durch: Wichtiger Schritt hin zum europäischen Kohleausstieg
Pressemitteilung | 19.12.2018

Europäisches Parlament setzt sich durch: Wichtiger Schritt hin zum europäischen Kohleausstieg

Kohlekraftwerke_c._Pixabay
c. Pixabay

Brüssel/Berlin – Bei den gestrigen EU-Verhandlungen zur Neufassung der Verordnung zum Strombinnenmarkt haben sich das Europäische Parlament und der EU-Ministerrat auf wichtige Schritte für einen europäischen Kohleausstieg geeinigt. Großer Streitpunkt war die Frage, inwieweit Kohle und andere fossile Brennstoffe in der EU weiterhin durch Kapazitätsmechanismen subventioniert werden dürfen. In den Verhandlungen konnte sich das Europäische Parlament größtenteils mit seiner klimafreundlichen Position durchsetzen: Bestandsanlagen dürfen ab dem Jahr 2025 keine Subventionen mehr über Kapazitätsmechanismen erhalten, wenn sie mehr als 550 Gramm CO2 pro Kilowattstunde (g pro kWh) oder im jährlichen Durchschnitt mehr als 350kg CO2 pro installierter kW ausstoßen. Bei neuen Anlagen gilt dieser Grenzwert bereits ab 2020. Damit können Kohle und ineffiziente Erdgaskraftwerke ab 2025 nicht mehr staatlich subventioniert werden.

„Die Einigung ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines europäischen Kohleausstiegs. Statt Milliarden Euro in ineffiziente, unflexible sowie umwelt- und klimaschädliche Kohlekraftwerke zu stecken, können Mitgliedstaaten künftig die richtigen Anreize für ein klimafreundliches und sicheres Energiesystem schaffen. Deutschland muss nun nachziehen und mit der Kohlekommission ein stabiles Fundament für einen schnellen Kohleausstieg schaffen“.
Florian Schöne, Generalsekretär des Deutschen Naturschutzrings

Doch ein deutlicher Wermutstropfen bleibt, denn bereits abgeschlossene Verträge sind von dieser Regelung ausgenommen. Hier konnten sich die kohlefreundlichen Mitgliedstaaten im Ministerrat durchsetzen: Allen voran Polen, das noch vor wenigen Wochen neue Verträge für Kohle-Kapazitätsmechanismen abgeschlossen hat. Nun kann Polen seine klimaschädlichen Kohlekraftwerke noch bis in die 2030er Jahre subventionieren.  „Es ist unverantwortlich, dass sich die EU dem Interesse Polens beugt. Wenige Tage nach der Klimakonferenz von Kattowitz hätten Polen und die EU an dieser Stelle ein klareres Zeichen pro Klimaschutz setzen müssen“, so Schöne weiter.

Hintergrund
Mit dem neuen Strommarktdesign legt die EU erstmals fest, unter welchen Bedingungen Mitgliedstaaten Kapazitätsmechanismen einführen dürfen. Momentan fließen zwei Drittel aller Gelder, die in der EU durch Kapazitätsmechanismen bereitgestellt werden, in die Kohle. Das Parlament forderte daher einen Grenzwert von 550g CO2 pro kWh sowie 200 kg CO2 pro installierter kW im jährlichen Durschnitt für neue Anlagen ab 2020 und für Bestandsanlagen fünf Jahre später. Die Position des Ministerrats war hingegen – vor allem auf Druck Polens – weniger klimafreundlich: Der Grenzwert von 550g CO2 pro kWh soll jeweils erst fünf Jahre später als im Parlamentsvorschlag greifen und der jährliche Grenzwert soll bei 700 kg CO2 pro kW liegen. Neben dem schwächeren CO2-Grenzwert schränkte die Position des Ministerrats auch die Kompetenzen der EU-Kommission ein: So soll jeder Mitgliedstaat selbstständig entscheiden können, ob ein Kapazitätsmechanismus notwendig ist.

Die Überarbeitung der Strommarkt-Verordnung ist Teil des sogenannten Winterpakets der EU-Kommission „Saubere Energie für alle Europäer“, das den EU-Klimaschutz- und Energierahmen bis 2030 festlegt. Der Einigung müssen der Energieministerrat und das Europäische Parlament noch förmlich zustimmen.

Weitere Informationen
DNR-Steckbrief zu den verschiedenen Verhandlungspositionen
Pressemitteilung von CAN Europe zu Kohle-Kapazitätsmechanismen in Polen

Elena Hofmann

Kommissarische Koordinatorin für EU-Politik

030 6781775-79

elena.hofmann@dnr.de

Nina Slattery

Referentin für Presse und Kommunikation (bis 01/2020)

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