DNR kritisiert Gesetzentwurf zur Genehmigungsbeschleunigung als fundamentalen Eingriff in die Gewaltenteilung
Niebert: „Verfassungsrechtlicher Dammbruch zu Lasten der Umweltbelange“
Berlin – Der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) hat den vorgestern vom Bundesverkehrsministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Genehmigungsbeschleunigung von Maßnahmen im Verkehrsbereich als einen fundamentalen Eingriff in die verfassungsmäßige Gewaltenteilung kritisiert. Mit dem Entwurf für ein Maßnahmengesetz kann künftig jedes beliebige Infrastrukturprojekt vom Deutschen Bundestag beschlossen werden.
In Deutschland werden jedes Jahr etwa 800 derartige Projekte durch die Zulassungsbehörden der Länder bearbeitet und genehmigt. Dies entspricht dem Grundgesetz, denn für den Vollzug der Gesetze sind die entsprechenden Behörden zuständig. Nach dem Willen des Bundesverkehrsministeriums soll dies künftig der Bundestag für jedes beliebige Vorhaben der Infrastrukturplanung in den Bereichen Wasserstraßen, Schienenausbau und Fernverkehrsstraßen übernehmen. Dabei hat das eigens vom Bundesverkehrsministerium in Auftrag gegebene Rechtsgutachten des Verwaltungsrechtlers Prof. Jan Ziekow ergeben, dass für ein Maßnahmengesetz deutlich qualifizierte Gründe dargelegt werden müssen, um ein solches, atypisches Vorgehen zu rechtfertigen. Wenn ein Vorhaben über ein Maßnahmengesetz des Bundestages bewilligt werden soll, müsse es für die Infrastruktur in ganz Deutschland also „systemrelevant“ sein.
Der mit einer Anhörungsfrist von nur 24 Stunden vorgelegte Gesetzentwurf legt jedoch nicht dar, welches Kriterium nach dem beigefügten Rechtsgutachten rechtfertigen soll, die aufgeführten Vorhaben zu bewilligen. Hierzu gehören Maßnahmen wie die Fahrrinnenanpassung der Außenweser und der Unterweser, die Abladeoptimierung der Fahrrinnen des Mittelrheins, der Ausbau des Wesel-Datteln-Kanals bis Marl oder die Eisenbahn-Ausbaustrecke Niebüll - Klanxbüll - Westerland. Eigentliches Ziel des Gesetzes scheint daher die politisch gewünschte Beschränkung von Klage- und Beteiligungsmöglichkeiten seitens der Bevölkerung und der Umweltverbände zu sein. Künftig würde juristisch nur noch das Instrument der Verfassungsklage zur Verfügung stehen, was allerdings die Überprüfung inhaltlicher Fakten wie Umweltbelange weitgehend ausschließt.
„Auch wenn Planungsbeschleunigung für den zügigen Umbau der Infrastruktur eine wichtige Rolle spielt, darf der Zweck niemals die Mittel heiligen. Das Verkehrsministerium legt in einer Hauruckaktion einen Gesetzentwurf vor, der einen Dammbruch zu Lasten der Umwelt bedeuten könnte“, betonte Niebert.
Eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf finden Sie hier.
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