Umweltorganisationen erstreiten Beschluss gegen Oder-Ausbau in letzter Instanz
Baustopp auf polnischer Seite muss jetzt bis auf Weiteres umgesetzt werden
Berlin, 07.03.2023 – Das Oberste Verwaltungsgericht der Republik Polen hat die Genehmigung des Oder-Ausbaus vorläufig aufgehoben und damit den Beschluss des woiwodschaftlichen Verwaltungsgerichts in Warschau aufgrund der Klage der Umweltorganisationen DNR, NABU und BUND Brandenburg bestätigt. Zwar liegt die Begründung der heutigen Entscheidung noch nicht vor, das Oberste Verwaltungsgericht hat den Beschluss jedoch gegenüber der Rechtsanwaltskanzlei der Umweltverbände bestätigt.
Der jetzige Gerichtsbeschluss sieht vor, dass der Bescheid des polnischen Generaldirektors für Umweltschutz vom 16. August 2022 nicht vollstreckt werden darf. Entsprechend darf auch bis zur Änderung des Umweltbescheids oder der Beendigung des Hauptsacheverfahrens nicht weiter ausgebaut werden.
Hierzu kommentiert Florian Schöne, Geschäftsführer des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring (DNR): „Das Ergebnis des Gerichtsbeschlusses ist ein großer Erfolg für die natürliche Vielfalt der Flusslandschaft Oder und auch für die Menschen am naturnahen Strom, die schon heute mit den Auswirkungen der Klimakrise wie Dürre und Niedrigwasser konfrontiert sind. Die Bauarbeiten auf polnischer Seite müssen nun unverzüglich gestoppt werden. Gerade nach der Umweltkatastrophe an der Oder im vergangenen August sind die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Baumaßnahmen auf geschützte Arten und Lebensräume stärker zu berücksichtigen. Den ökologischen Prozessen und der Widerstandsfähigkeit des Flusses muss künftig unbedingt Priorität eingeräumt werden. Dies ergibt sich auch aus den Handlungsempfehlungen des jüngsten Berichts der EU-Kommission zur Oder, die ein besseres Umweltmanagement bei Veränderungen des Flusslaufes vorsieht.“
Hintergrund
Der Beschluss beim Obersten Verwaltungsgericht der Republik Polen wurde von DNR, NABU und BUND Brandenburg erstritten, die Mitglieder des „Aktionsbündnis lebendige Oder“ mehrerer deutscher Umwelt- und Naturschutzverbände sind. Die Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichts ist rechtskräftig. Die Entscheidung (Aktenzeichen III OZ 78/23) ist auch im Portal des Obersten Verwaltungsgerichts der Republik Polen (https://www.nsa.gov.pl/ewokanda/) abrufbar.
Auf Antrag des Investors Staatlicher Wasserwirtschaftsbetrieb Polnische Gewässer (Wody Polskie) vom 26. August 2022 wurde ein Verfahren gegen die Entscheidung des Generaldirektors für Umweltschutz vom 16. August 2022 eingeleitet. Deshalb wurde das gerichtliche Hauptsacheverfahren am 27. Dezember 2022 vom Woiwodschaftlichen Verwaltungsgericht in Warschau (IV SA/Wa 2239/22) ausgesetzt. Über den Antrag des Investors Wody Polskie auf Änderung des Umwelt-Bescheids entscheidet derzeit der polnische Generaldirektor für Umweltschutz (DOOŚ-WDŚZOO.420.38.2022.aka.US.5).
Pressemitteilung der EU Kommission - Vertretung in Deutschland vom 17. Februar 2023: „Fischsterben in der Oder: EU-Bericht zieht Lehren aus der Umweltkatastrophe vom Sommer 2022“, https://germany.representation.ec.europa.eu/news/fischsterben-der-oder-eu-bericht-zieht-lehren-aus-der-umweltkatastrophe-vom-sommer-2022-2023-02-17_de