Fallstudie: Geothermie in Landau

Seit Geothermie in Landau (Rheinland-Pfalz), Insheim (Rheinland-Pfalz) und Basel (Schweiz) Erbeben auslösten, sieht sich insbesondere die tiefe Geothermie hierzulande zunehmend Kritik und wachsenden Bürgerprotesten ausgesetzt. Insbesondere das Geothermie-Vorhaben in Landau polarisiert: Nach Inbetriebnahme des Geothermie-Kraftwerks bebte in Landau die Erde, eine Bürgerinitiative dokumentiert seither Schäden an Gebäuden sowie Bodenhebungen und horizontale
Verschiebungen des Untergrunds. Das Projekt in Landau wirft einen Schatten auf den erhofften ökologischen und volkswirtschaftlichen Nutzen von Geothermie – aber kann Landau tatsächlich als Blaupause für Geothermie-Vorhaben in Deutschland herhalten? Oder handelt es sich vielmehr um Missmanagement in Folge einer schlechten Standortwahl?
Das Beispiel Landau zeigt zunächst vor allem eins: Die Fronten zwischen Befürworter*innen und Kritiker*innen der tiefen Geothermie sind verhärtet, es mangelt an gegenseitigem Verständnis und Akzeptanz. Hierzu tragen auch die Regelungen des Bundesberggesetzes (BBergG) bei, die Rohstoffabbauvorhaben – hierzu zählt auch die tiefe Geothermie – einseitig bevorzugen und keinen umfassenden Interessenausgleich ermöglichen. Das Geothermie-Projekt in Landau ist entsprechend der rechtlichen Vorschriften des BBergG ohne Öffentlichkeitsbeteiligung geplant und durchgeführt worden. Die vorliegende Fallstudie nimmt das Geothermie-Vorhaben in Landau genauer in den Blick und beleuchtet insbesondere die bergrechtlichen Rahmenbedingungen der Geothermie.