ElektroG
"Wenn einige Mitgliedsländer zeigen, dass die Umsetzung möglich ist, gibt es wenig europarechtliche Gründe, das zu untersagen."
Die Novelle des ElektroG muss die (Vorbereitung zur) Wiederverwendung von Elektrogeräten stärken um damit die in der europäischen Abfallrichtlinie und im deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgeschriebenen Abfallhierarchie konkret umzusetzen.Die Verlängerung der Nutzungsdauer und die Wiederverwendung von Produkten leisten nicht nur substantielle Beiträge zur Umweltentlastung. Das Arbeitsfeld Wiederverwendung/Reparatur schafft zudem zahlreiche Arbeitsplätze gerade in oft strukturschwachen Gegenden. So setzen in Deutschland 36.000 Beschäftigte im Wiederverwendungssektor rund 2,9 Mrd. € im Jahr um. Ca. 85 Prozent der Unternehmen sind lokal ansässige Kleinunternehmen. Insbesondere bietet dieser Bereich ein Arbeitsfeld für Sozialwirtschaft und Arbeitsplätze für Arbeitnehmer mit geringer Qualifizierung. Experten gehen davon aus, dass zwischen fünf und 15 Prozent der in Deutschland „entsorgten“ Elektroaltgeräte weiterhin nutzbar wären. Aktuell wird aber nur ein Bruchteil dieser Geräte für die Wiederverwendung vorbereitet. Für die ökologisch sinnvolle Lebensverlängerung dieser Produkte bedarf es daher eines politischen Impulses.
Die unterzeichnenden Organisationen nehmen zum ressortabgestimmten Referentenentwurf für die Novellierung des ElektroG wie folgt Stellung: