Abfall-Mix: Müllexporte, Verpackungen, Kunststoffgranulat
Der Umweltrat hat am 25. März die überarbeitete Abfallverbringungsverordnung angenommen. Der Umweltausschuss hat zu Mikroplastik und der Vermeidung von Verlusten von Plastik-Pellets abgestimmt. Und Anfang März gab es eine vorläufige politische Einigung im Trilog zur Verpackungsverordnung.
Abfallverbringung: Müllexporte strenger beschränkt – aber auch gut genug kontrolliert?
Die Verordnung über die Verbringung von Abfällen legt Verfahren und Kontrollregelungen fest, um sicherzustellen, dass bei Müllexporten keine Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Umwelt existiert, und um die Nutzung von Abfällen als Ressource in einer Kreislaufwirtschaft innerhalb der EU zu fördern. Nach der politischen Einigung der EU-Institutionen im Trilogverfahren (EU-News 22.11.2023) hat der Umweltrat am 25. März den letzten Entscheidungsschritt für eine Neuauflage der Abfallverbringungsverordnung getan.
Die nun verabschiedete aktualisierte Verordnung verbietet die Verbringung von Abfällen, die innerhalb der EU entsorgt werden sollen, es sei denn, dies wurde nach dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung („PIC-Verfahren“) genehmigt. Als „grün gelistete Abfälle“, die zur Verwertung bestimmt sind, dürfen innerhalb der EU weiterhin von A nach B verbracht werden; für sie gelten die weniger strikten Verfahren. Weiterhin verboten bleibt die Ausfuhr von zur Entsorgung bestimmten Abfällen in Drittstaaten und zur Verwertung bestimmter gefährlicher Abfälle in Nicht-OECD-Länder. Neu ist ein Verbot der Ausfuhr nicht gefährlicher Kunststoffabfälle in Nicht-OECD-Staaten. Letztere können nach einem bestimmten Zeitrahmen ihre Bereitschaft erklären, Kunststoffabfälle aus der EU einzuführen, wenn sie strenge Abfallbewirtschaftungsstandards erfüllen. Nicht gefährliche Kunststoffabfälle können im Rahmen des „PIC-Verfahrens“ in OECD-Länder ausgeführt werden, unterliegen jedoch einer besonderen Kontrolle durch die Kommission. Zwanzig Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt tritt die Verordnung in Kraft.
Die Kampagne Rethink Plastic bedauert, dass es kein Ausfuhrverbot von Kunststoffabfällen in alle Nicht-EU/EFTA-Länder gibt. So erhalte beispielsweise die Türkei (ein OECD-Land) eine beträchtliche Menge an EU-Plastikabfällen - obwohl es eindeutige Beweise dafür gibt, dass dies der Umwelt und der menschlichen Gesundheit schadet, kritisierte Rethink Plastic. „Wir fordern nachdrücklich, dass die notwendigen Mittel bereitgestellt werden, um sicherzustellen, dass die Verpflichtungen von allen eingehalten werden, und dass die EU, falls dies nicht der Fall ist, die Ausfuhren in die betreffenden OECD-Empfängerländer ebenfalls aussetzt“, heißt es in der Reaktion der Kampagne auf die Entscheidung. Zwar gehöre die überarbeitete EU-Verordnung jetzt zu den ehrgeizigsten Abfallverbringungsvorschriften der Welt. Die EU müsse aber daran arbeiten, ihren eigenen Kunststoffverbrauch zu reduzieren und bei der Bewirtschaftung ihrer Kunststoffabfälle die strikte Einhaltung der Abfallhierarchie zu gewährleisten.
Plastik-Pellets: Umweltausschuss stimmt für strengere Regeln zur Minimierung von Verlusten
Der Umweltausschuss im EU-Parlament (ENVI) hat am 19. März mit großer Mehrheit (71 Ja-, 5 Nein-Stimmen, eine Enthaltung) seinen Standpunkt zu der vorgeschlagenen Verordnung zur Vermeidung von Verlusten von Kunststoffpellets (EU-News 20.10.2023) angenommen. Umweltverbände hatten den Vorschlag als „zaghaft“ bewertet und kritisiert, dass flüssiges Mikroplastik von der Verordnung ausgenommen ist. Es geht darum, die Verschmutzung durch Mikroplastik zu verringern, denn jedes Jahr gelangen auf verschiedenen Lieferketten bis zu 180.000 Tonnen Pellets aus der EU in die Umwelt. Die Verordnung enthält die verpflichtende Entwicklung und Umsetzung von Risikobewertungsplänen für Anlagen, die jährlich mehr als 1.000 Tonnen Kunststoffpellets umschlagen sowie die Pflicht zu deutlichen Kennzeichnungen und Informationen über Lager- und Transportbehälter.
Der ENVI stimmte für eine Verbesserung der Definition von Kunststoffpellets, die als Ausgangsmaterial bei der Herstellung von Kunststoffprodukten und beim Kunststoffrecycling verwendet werden, so dass sie auch Pulver, Zylinder, Kügelchen und Flocken umfassen. Das Ziel ist, die unfreiwilligen Verluste auf Null zu reduzieren. Betroffene Unternehmen müssen dies künftig sicherstellen, und falls es doch zu Freisetzungen und Verlusten kommt, unverzüglich Maßnahmen zur Eindämmung und Beseitigung ergreifen. Im Januar war es durch eine Havarie zu einer Umweltkatastrophe gekommen, weil Tonnen von winzigen Plastikkügelchen die spanische Nordwestküste verseucht hatten (tagesschau).
Auch beim Umweltrat stand das Thema Kunststoffpellets auf der Agenda, allerdings erfolgte am 25. März zunächst eine Orientierungsdebatte ohne Abstimmung. Ähnlich das Thema Lebensmittelabfälle und Textilien im Rahmen der Abfallrahmenverordnung, zu dem eine Ratsposition noch aussteht. Das EU-Parlament hatte am 13. März seine Position zu Lebensmitteln und Textilien angenommen.
Verpackungsverordnung: Vorläufige Einigung steht
Die Überarbeitung der Verpackungsverordnung soll Müll reduzieren, Mehrweg fördern und das Recycling verbessern. Mitte März gab es eine Einigung zur Verpackungsverordnung im Trilog – die nötige qualifizierte Mehrheit der Vize-Botschafter*innen der Mitgliedstaaten stimmte dem Kompromiss am 15. März zu. Österreich lehnte ab, Deutschland stimmte nach längerem Zögern doch zu, verlangte aber eine Protokollnotiz, da eine Klausel zum Einsatz von Rezyklaten aus handelspolitischer Sicht problematisch sei.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßte die Einigung „nach wochenlangen Nachverhandlungen“ und „trotz massiver Blockadeversuche der FDP in letzter Minute“. DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz kommentierte, die Zustimmung Deutschlands zur EU-Verpackungsverordnung sei „eine schallende Ohrfeige für die FDP und besiegelt das Scheitern ihrer Schattendiplomatie zur Sabotage von EU-Gesetzen“. Der erzielte Gesetzeskompromiss sei ein wichtiger Erfolg – auch wenn deutliche Abschwächungen nicht mehr verhindert werden konnten. So würden zwar erstmals verbindliche Zielvorgaben für Mehrwegquoten und zur Verringerung des Verpackungsmülls vorgegeben, doch seien diese viel zu gering. Weitere Schlupflöcher wie die Ausnahme von Kartonverpackungen bei den Zielvorgaben für die Wiederverwendung von Transportverpackungen zeigten den beispiellosen Druck der Einweg-Papierlobby. Dennoch würden wichtige Impulse zur Vermeidung, Mehrwegförderung und für ein besseres Recycling in ganz Europa geliefert. Diese gelte es nun in den abschließenden Abstimmungen im EU-Parlament und EU-Rat abzusichern.
Umweltverbände kritisierten im Laufe des Gesetzgebungsprozesses unter anderem, dass Ausnahmeregelungen das Gesetz geschwächt hätten und dass gefährliche Stoffe nicht schlichtweg verboten würden (EU-News 19.12.2023). [jg]
Ergebnisse Umweltrat 25.03.2024
Abfallverbringung: Rat verabschiedet effizientere, aktualisierte Vorschriften
Rethink Pastic: Council unanimously endorses revised Waste Shipment regulation – including full non-OECD plastic waste ban
EU-Parlament/ENVI: Microplastics: MEPs support stricter rules to minimise plastic pellet losses
DUH: FDP-Sabotage gescheitert […]
verpackungsgesetz.com: Hintergrund Verpackungsverordnung