Aktualisiertes Factsheet: CO₂-Grenzausgleichsystem (CBAM)
Das CO2-Grenzausgleichssystem kommt: Ab dem 1. Oktober 2023 wird die EU das Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) einführen. Der „Kohlenstoff-Zoll” belastet ausländische emissionsintensive Güter mit dem gleichen CO2-Preis wie in der EU hergestellte Güter. Die Maßnahme zielt darauf ab, Anreize zur Reduzierung von Emissionen sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU zu schaffen.
Die EU-Kommission hatte im Juli 2021 als Teil des "Fit-for-55"-Klimapakets (FF55) ihre Vorschläge für die Einführung eines CO2-Grenzausgleichssystems vorgelegt. Ende 2022 erzielten der Rat und das EU-Parlament im Trilog eine Einigung, wodurch das weltweit erste CO2-Grenzausgleichssystem geschaffen wurde.
Das Gesetz sieht vor, dass Unternehmen, die betroffene Produkte in die EU importieren, die Emissionen durch den Erwerb von CBAM-Zertifikaten kompensieren müssen. Es wird auf energieintensive Importe in die EU angewandt und gilt für Sektoren mit dem vermeintlich höchsten Risiko für Carbon Leakage. Nach einer dreijährigen Übergangsphase wird das System 2026 in Kraft treten.
Der Vorstoß aus Brüssel hat jedoch zu Kontroversen geführt. So wird der EU vorgeworfen, protektionistisch zu handeln und insbesondere Länder des globalen Südens zu benachteiligen. Klimaverbände kritisieren, dass das CBAM parallel zur kostenlosen Zuteilung im EU-ETS existieren soll, was zu doppelten Vorteilen für die europäische Industrie führen könnte. Umweltverbände sehen die Einführung des CBAM als wichtiges Instrument zur Erreichung der EU-Klimaziele, fordern jedoch eine Verschärfung der Maßnahmen. Es wird auch befürchtet, dass die Auswirkungen der Regelungen zu spät spürbar sein werden.
Das aktualisierte Factsheet der DNR-EU-Koordination bietet einen kompakten Überblick über die Hintergründe und zentralen Elemente des CO2-Grenzausgleichssystems, einschließlich der Positionen verschiedener Umweltverbände. [ks]